Besetzung der Schiedsstellen in der Stadt Luckenwalde
Öffentliche Ausschreibung
Die Stadt Luckenwalde schreibt nach Ablauf der jetzigen Wahlperiode zum Dezember 2025 die Besetzung der Schiedsstellen I und II mit Schiedsfrauen oder Schiedsmännern (Schiedspersonen) aus.
- Schiedsstelle I: Bereich zwischen Bahndamm und Bergsiedlung und Ortsteil Frankenfelde
- Schiedsstelle II: Bereich vor der Bahn und Ortsteil Kolzenburg
Die Wahl der Schiedsperson erfolgt jeweils für die Dauer von fünf Jahren und soll voraussichtlich in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Luckenwalde am 02.12.2025 durchgeführt werden. Die gewählte Schiedsperson bedarf danach noch der Bestätigung durch die Direktorin des Amtsgerichts Luckenwalde, die nach den Vorschriften des Brandenburgischen Schiedsstellen- und Gütestellengesetzes auch die Berufung und Verpflichtung vornimmt und die Aufsicht über die Schiedspersonen für ihre Tätigkeiten im Rechtspflegebereich ausübt.
Aufgaben der Schiedsperson:
Zur Vermeidung gerichtlicher Auseinandersetzungen besteht die Aufgabe der Schiedspersonen darin, festgefahrene Konfliktsituationen und verhärtete Fronten durch Verhandlungsgeschick aufzubrechen und dadurch kleinere Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten zivilrechtlicher und strafrechtlicher Art zu schlichten und durch Abschluss eines entsprechend zu protokollierenden Vergleichs zu beenden.
Die Schiedsperson wird in vielfältigen Bereichen tätig, z.B. in Nachbarschaftsstreitigkeiten, bei der Beachtung der Hausordnung, bei Schmerzensgeld und sonstigen Schadensersatzansprüchen, aber auch in Fällen leichter Körperverletzung, des Hausfriedensbruchs, der Beleidigung oder der Sachbeschädigung.
Allgemeine Informationen zum Schiedsamt sind im Internet unter www.schiedsamt.de abrufbar.
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
- Sie haben das 25. Lebensjahr vollendet.
- Sie haben Ihren Wohnsitz im Bereich der Schiedsstelle.
- Sie sollen nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein, d.h. Sie besitzen Autorität und die Fähigkeit, gegenüber den Streitparteien sachlich, besonnen und vorurteilsfrei aufzutreten und besitzen das erforderliche Verhandlungsgeschick.
- Sie sollten einen zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Amtsgeschäfte ausreichenden Bildungsgrad haben und über die für die Amtsgeschäfte erforderliche Zeit verfügen.
Schiedsperson kann nicht sein, wer infolge strafrechtlicher Verurteilung die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder sich im Vermögensverfall befindet. Ein Vermögensverfall wird vermutet, wenn ein Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schiedsperson eröffnet oder sie in das Schuldnerverzeichnis eingetragen ist.
Die Stadt Luckenwalde bietet:
- Kostenübernahme für Sachkosten sowie Grund- und Aufbauseminare
- fördernde Mitgliedschaft im Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen
- ein Büro für Sprechstunden und Verhandlungsführung
- eine monatliche Aufwandsentschädigung
Bitte richten Sie Ihre Bewerbung mit Lebenslauf bis zum 15.09.2025 an:
Stadt Luckenwalde
Ordnungsamt
Herrn Dalbock
Markt 10
14943 Luckenwalde
Luckenwalde, 26.06.2025
Herzog-von der Heide
Bürgermeisterin