Emsiges Briefwahlstecken

Kaum tagte gestern der Wahlausschuss und die Kandidaten für die Bürgermeister-Stichwahl stehen fest, da drucken, stempeln und tüten fleißge Beschäftigte des Rathauses die neuen Briefwahlunterlagen ein.

Über 2.840 Anträge auf Briefwahlunterlagen liegen vor. Diese werden für die Stichwahl am 19. Oktober 2025 auf rosa Papier ausgedruckt. Auch der äußere Briefwahlumschlag ist rosafarbig. 

  • Sie hatten Briefwahl beantragt, dann bekommen Sie diese auch für die Stichwahl automatisch, sofern Sie das auf Ihrem Wahlscheinantrag angekreuzt hatten.
    Haben Sie das Kreuz dort nicht gesetzt, können Sie am Stichwahl-Sonntag in Ihr Wahllokal gehen.
  • Personen, die erst nach dem Wahltag (nach dem 28.09.2025) 16 Jahre alt geworden und nun wahlberechtigt sind, erhalten automatisch Briefwahlunterlagen.

Sie hatten keine Briefwahl beantragt, möchten aber zur Stichwahl per Briefwahl wählen:

  • Online-Antrag: https://www.wahlschein.de/12072232 (vom 1. bis 14. Oktober 2025, 23:59 Uhr möglich)
  • Sie können auch den Antrag auf Briefwahlunterlagen, der sich auf der Rückseite des Wahlbenachrichtigungsbriefes befindet, ausfüllen und per frankierten Brief an die Stadt Luckenwalde, Markt 10 senden oder direkt in den Briefkasten auf dem Rathaushof (Glaseingang) einstecken.
  • Oder Sie beantragen die Briefwahlunterlagen ab 2. Oktober 2025 persönlich im Bürgerbüro der Stadt Luckenwalde, Markt 10, während nachfolgender Zeiten und füllen die Unterlagen direkt aus:

Öffnungszeiten während der Sprechzeiten des Bürgerbüros:

Montag                            08:30 - 12:00 Uhr
Dienstag                          08:30 - 12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr
Donnerstag                      08:30 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr
Freitag                             08:30 - 11:30 Uhr

Das Bürgerbüro im Erdgeschoss ist barrierefrei erreichbar.

Wahlscheine können von eingetragenen Wahlberechtigten im Wählerverzeichnis bis zum 17. Oktober 2025, 18:00 Uhr, bei der Wahlbehörde (Bürgerbüro) persönlich beantragt werden.

Möchten Sie Briefwahlunterlagen für einen anderen Wahlberechtigten beantragen oder abholen, ist Ihre Berechtigung dafür jeweils durch Vollmacht vorzuweisen (im Vordruck „Wahlscheinantrag“ bzw. Antrag für Briefwahlunterlagen auszufüllen).

Egal, auf welchem Weg Sie die Briefwahl beantragen: Die Wahlbriefe müssen rechtzeitig wieder im Rathaus ankommen (spätestens am 19. Oktober 2025, 18:00 Uhr), damit die von Ihnen ausgefüllten Stimmzettel gewertet werden können.

Der Wahlbrief mit dem ausgefüllten Stimmzettel und Wahlschein wird von der Deutschen Post innerhalb Deutschlands unentgeltlich befördert.

Bei Fragen zu den Briefwahlunterlagen wenden Sie sich bitte an:

Bürgerbüro
Telefon: 672-329 oder 672-300
E-Mail: ewo@luckenwalde.de  

Bei sonstigen Anfragen zur Wahl wenden Sie sich bitte an:

Amt Pressearbeit, Verwaltungs- und Kommunalservice
Telefon: 672-257 oder 672-210
E-Mail: wahlen@luckenwalde.de 

Weitere Informationen rund um die Bürgermeister-Stichwahl.

Seite drucken | Autor: Britta Jähner | zuletzt geändert am: 01.10.2025