Kritische Stimmen zum Winterdienst - Stadt klärt auf

Seit gut einer Woche schneit, nieselt und gefriert es auch in der Stadt Luckenwalde und ihren Ortsteilen Frankenfelde sowie Kolzenburg. Die zeitweise scheinende Sonne schafft es nicht, Schnee und Eis komplett schmelzen zu lassen. Im Gegenteil, sobald die Sonne wieder weg ist, gefriert der angetaute Schnee aufgrund der kalten Temperaturen.

Viele Straßen, Rad- und Gehwege sind längst nicht vom Schnee und Eis befreit. Über diesen Umstand weiß die Stadt Bescheid, aus eigenen Erfahrungen, aber auch über die vielfältigen Beschwerdemails, Anrufe und Maerkerportal-Einträge, die im Rathaus eingehen. Da heißt es unter anderem: "Der aktuelle Zustand des Winterdienstes im gesamten Stadtgebiet ist nicht mehr tragbar. Weder die Hauptstraßen noch die Nebenstraßen sind ausreichend geräumt oder gestreut. Besonders kritisch ist die Situation auf Radwegen und Gehwegen – hier besteht akute Rutsch- und Unfallgefahr."

Die Wetterprognose für die kommenden Tage sagt weiteren Schneefall und eisige Temperaturen voraus. Die Stadt Luckenwalde ist verpflichtet, tagsüber zwischen 7 und 20 Uhr Winterdienst durchzuführen. Geräumt und gestreut werden zuerst Hauptstraßen, dann Brücken und andere viel befahrene Straßen. "Wobei nicht durchgehend bei starkem Schneefall gefegt und geschoben werden muss." erklärt Bürgermeister Jochen Neumann, der mit dieser Veröffentlichung auf die Beschwerden reagieren möchte.  

Wenn es nachts schneit, muss werktags bis morgens um 7 Uhr geräumt sein, am Wochenende bis 9 Uhr. Diese Zeiten gelten auch für die Räumpflichten vor Grundstücken durch die Anlieger.

Bushaltestellen, Behindertenparkplätze und die Straßen im Ortsteil Kolzenburg werden von externen Dienstleistern geräumt. Die Wege vor städtischen Grundstücken und Einrichtungen übernehmen in der Regel die Hausmeister der jeweiligen Einrichtungen oder beauftragte Räumdienste.

Auch für das Freihalten von Radwegen ist die Stadt zuständig. Jedoch Gehwege, die mit einem Zusatzschild "Radfahrer frei" gekennzeichnet sind, gelten nicht als Radwege.

Es kann nicht gewährleistet werden, dass alle Straßen und Wege geräumt und gestreut sind. Alle Verkehrsteilnehmer haben sich den winterlichen Straßenverhältnissen anzupassen. Auch im Winter gilt: "Ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme sind für alle Verkehrsteilnehmer erforderlich. Man muss sich so verhalten, dass niemand geschädigt, gefährdet, behindert oder belästigt wird." (§ 1 Absätze 1 und 2 der Straßenverkehrsordnung).

Und ja, der Winterdienst ist eine gemeinschaftliche Aufgabe. Helfen Sie liebe Anlieger, Grundstückseigentümer und gern auch Mieter mit, die Gehwege sicherer für Fußgänger, Rollstuhle-Fahrende, Rollator- und Kinderwagen-Schiebende usw. zu bekommen und somit Unfälle zu vermeiden. 

Die winterliche Situation, die auch durchaus charmant aussehen - und nicht nur Kinder begeistern - kann, ist eine vorübergehende. Daher die Bitte an alle: Verhalten Sie sich witterungsbedingt angemessen, so kommen wir alle gut und unfallfrei durch den Winter.

Was, wann und wie von wem wo zu beräumen ist, regelt die gültige: 

Detaillierte Ausführungen des Bauhofleiters, wie funktioniert Winterdienst, sind dem Beitrag Winterdienst zu entnehmen.

Seite drucken | Autor: Britta Jähner | zuletzt geändert am: 15.01.2026