Start der Schuleingangsuntersuchungen 

Quelle: Landkreis TF

Gesetzlich vorgeschriebene Untersuchungen für Kinder vor der Einschulung

Der Schulbeginn ist ein wichtiger Meilenstein im Leben eines Kindes. Um einen guten Start in die Schulzeit zu ermöglichen, beginnen im Landkreis Teltow-Fläming die Schuleingangsuntersuchungen. Diese finden für die künftigen Grundschüler der Stadt Luckenwalde und ihrer Ortsteile im Gesundheitsamt Luckenwalde im Kreishaus, Am Nuthefließ 2 statt.

Ziel der Schuleingangsuntersuchung ist es, die gesundheitliche Schulfähigkeit festzustellen, um sicherzustellen, dass die Kinder den Anforderungen der Schule gewachsen sind, sowie frühzeitig Förderbedarf zu erkennen und notwendige Maßnahmen einzuleiten. Die Schuleingangsuntersuchung umfasst die ärztliche Beurteilung der körperlichen, sprachlichen, motorischen und sozial-emotionalen Entwicklung des Kindes vor der Einschulung.

Die Untersuchung ist gesetzlich vorgeschrieben für alle Kinder, die bis zum 30. September das sechste Lebensjahr vollenden, sowie für Kinder, bei denen eine vorzeitige Einschulung angestrebt wird. Gesetzliche Grundlage sind das Brandenburgische Schulgesetz (§ 37 BbgSchulG) und das Brandenburgische Gesundheitsdienstgesetz (§ 6 BbgGDG).

Die Untersuchung wird durch den Kinder- und Jugendgesundheitsdienst durchgeführt und umfasst unter anderem die Überprüfung von Sehen, Hören und Motorik, entwicklungsdiagnostische Tests, die Überprüfung des Impfstatus, eine ärztliche Untersuchung sowie ein Gespräch mit den Eltern. Die Dauer der Schuleingangsuntersuchung beträgt in der Regel 45 bis 60 Minuten.

Mitzubringen sind:

  • Kinderuntersuchungsheft („gelbes Vorsorgeheft“)
  • Impfausweis des Kindes
  • Ausgefüllter Elternfragebogen (vorab erhältlich an den Schulen oder beim Kinder- und Jugendgesundheitsdienst und im Internet: Anamnesebogen Schuleingangsuntersuchung.pdf)
  • Hilfsmittel wie Brille, Hörgerät oder andere
  • Falls vorhanden: Befunde über frühere medizinische oder therapeutische Behandlungen, Bescheinigungen wie Allergiepässe oder Schwerbehindertenausweise

Die Einladung zur Schuleingangsuntersuchung enthält einen festen Termin. Sollte dieser nicht wahrgenommen werden können, wird um rechtzeitige Information an das Gesundheitsamt gebeten. Sofern bei der Untersuchung des Kindes Auffälligkeiten festgestellt werden, erhalten die Eltern eine entsprechende Empfehlungen für den Kinderarzt.

Alle weiteren Informationen zur Schuleingangsuntersuchung finden Eltern auf der Internetseite des Landkreises Teltow-Fläming unter:
https://www.teltow-flaeming.de/was-erledige-ich-wo/dienstleistungen/details/schuleingangsuntersuchung-auch-einschulungsuntersuchung

Für Rückfragen steht der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst des Landkreises Teltow-Fläming an den vier Standorten sowie per

E-Mail: Kinderundjugendgesundheit@teltow-fläming.de 

            oder

            Gesundheitsamt@teltow-flaeming.de 

und telefonisch unter 03371 608-3853 zur Verfügung.

Seite drucken | Autor: Robert Mudrack | zuletzt geändert am: 04.02.2026