Grundstücksverkauf Große Weinbergstraße 41/42
Auf dem Wege der öffentlichen Ausschreibung beabsichtigt die Stadt Luckenwalde, ein bebautes Grundstück zu verkaufen:
1 vollerschlossenes Grundstück in Größe von 654 m², bebaut mit einem denkmalgeschützten Wohn- und Verwaltungsgebäude in 14943 Luckenwalde, Große Weinbergstraße 41/42, Gemarkung Luckenwalde, Flur 4, Flurstück 51/3, 61/5 und 364
Planungsrechtlich handelt es sich um ein denkmalgeschütztes Grundstück mit einem zweigeschossigen Wohn- und Verwaltungseckgebäude mit teilausgebautem Dachgeschoss. Das baureife Land ist zu rund 50 % bebaut, wobei die realisierte Geschossflächenzahl rund 1,5 beträgt. Somit ist das Grundstück durch die vorhandene Bebauung ausgenutzt. Die umliegende Bebauung ist durch Wohngebäude und gemeinnützige Einrichtungen versehen.
Gültiges Baurecht besteht nach § 34 BauGB. Danach ist ein Bauvorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Im Objekt ist eine gemischte Nutzung (Wohnen, Verwaltung, Soziales) sowie reines Wohnen oder eine nicht-störende gewerbliche Nutzung (Dienstleistung) zulässig.
Das Bewertungsobjekt liegt im Sanierungsgebiet „Innenstadt“. Die Frist zur Durchführung der Sanierungsmaßnahme „Innenstadt“ wurde auf Grundlage des § 142 Absatz 3 Satz 4 i. V. m. § 235 Absatz 4 BauGB bis zum 31.12.2029 verlängert.
Bei Interesse wird ein Exposé übersandt werden. Dieses kann auf dem elektronischen Weg unter gebaeudeverwaltung@luckenwalde.de abgefordert werden.
Zum Verfahren
Interessierte können sich schriftlich bis zum 01.08.2025 bewerben (Interessensbekundung) und ihre Entwicklungsvorstellungen skizzieren.
Die Vergabe erfolgt auf Grundlage des eingereichten Konzepts.
Besichtigungstermine können germ für die 28. oder 29. Kalenderwoche 2025 vereinbart werden (Telefon: 03371/672-207 oder E-Mail gebaeudeverwaltung@luckenwalde.de).
Das Mindestgebot beträgt: 349.000,00 EUR
Die Gebote sind in absoluten Beträgen zu vollen 100,00 € anzugeben.
Interessenbekundungen sind in einem verschlossenen Umschlag mit deutlicher Kennzeichnung
„Gebot für Ausschreibung
Große Weinbergstraße 41/42“
bis zum 01.08.2025 einzureichen bei der
Stadt Luckenwalde
Abteilung Beitrags- und Grundstücksverwaltung
Markt 10
14943 Luckenwalde.
Der Interessenbekundung beizufügen ist die Bestätigung eines Kreditinstituts, das gemäß dem Kreditwesengesetz in Deutschland Bankgeschäfte betreiben oder Finanzdienstleistungen erbringen darf, so dass im Falle des Zuschlags die Finanzierung mindestens des Kaufpreises sichergestellt ist.
Für weitere Auskünfte steht Ihnen die Abteilung Beitrags- und Grundstücksverwaltung, Frau Rosin (03371/672-207), gern zur Verfügung.
Der Veräußerer ist nicht verpflichtet, an bestimmte Bieter zu verkaufen.
Die Entscheidung über den Verkauf trifft die Stadtverordnetenversammlung.