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Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Stadt Luckenwalde setzt sich dafür ein, ihre Internetseite im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (Amtsblatt L 327 vom 02.12.2016, Seite 1) barrierefrei zugänglich zu machen.

Wir verbessern kontinuierlich die Benutzerfreundlichkeit für alle und wenden die entsprechenden Standards für die Zugänglichkeit an.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Internetseite der Stadt Luckenwalde www.luckenwalde.de

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Internetseite ist nur teilweise barrierefrei. Es werden nur teilweise die Anforderungen der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BITV) erfüllt.

Bemühungen zur Unterstützung der Barrierefreiheit

Die Stadt Luckenwalde ergreift die folgenden Maßnahmen, um die Zugänglichkeit zu gewährleisten: 

  • BITV-konformes Content-Management-System (CMS)
  • Redakteursschulung
  • Informationsweitergabe zur Barrierefreiheit durch Rundmails an die Redakteure
  • Weitergabe des Prüfberichts "Überprüfung der Barrierefreiheit nach WCAG 2.1 / EN 301 549" durch die Überwachungsstelle für Websites und mobile Anwendungen des Landes Brandenburg beim Landesamt für Soziales und Versorgung vom 30.03.2023 an die Redakteure und Administration in der Stadtverwaltung sowie an die mit dem Webdesign und Programmierung beauftragte Firma (ergänzt am 19.04.2023).

Konformitätsstatus

Aktueller Standard der Barrierefreiheit der Internetseite:

WCAG 2.1 Konformitätsstufen A und AA (19.04.2023)

Aktueller Status der Inhaltskonformität

Teilweise konform:

Einige Teile des Inhalts entsprechen nicht vollständig dem Standard für Barrierefreiheit.

Die Seite verfügt über einen Farbwechsel-Modus (befindet sich in der oberen, blauen Menüleiste).
Die Seite verfügt über einen Menüpunkt "Schriftgröße". In dem Text steht, wie man die Darstellungsgröße für Schrift und Grafiken ändern kann.
Die Seite verfügt über einen Menüpunkt "Leichte Sprache" (ergänzt am 18.03.2021).

Bekannte Probleme bei der Barrierefreiheit

Trotz unserer Bemühungen können bei den Benutzern einige Probleme auftreten. Dies ist eine Beschreibung der bekannten Probleme bei der Barrierefreiheit. Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie ein Problem beobachten, das nicht aufgeführt ist.

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus Gründen von unverhältnismäßiger Belastung nach Artikel 5 der Richtlinie (EU) 2016/2102 nicht barrierefrei (ergänzt am 19.04.2023):

  • Anforderung 9.1.1.1 - Nicht-Text-Inhalt
  • Anforderung 9.1.2.3 - Audiodeskription oder Volltext-Alternative für Videos
  • Anforderung 9.1.2.5 - Audiodeskription für Videos
  • Anforderung 9.1.3.1 - Info und Beziehungen
  • Anforderung 9.1.3.5 - Eingabefelder zu Nutzerdaten vermitteln den Zweck
  • Anforderung 9.1.4.3 - Kontraste von Texten
  • Anforderung 9.1.4.5 - Verzicht auf Schriftgrafiken
  • Anforderung 9.2.1.1 - Ohne Maus nutzbar
  • Anforderung 9.2.1.2 - Keine Tastaturfalle
  • Anforderung 9.2.4.4 - Aussagekräftige Linktexte
  • Anforderung 9.2.4.7 - Aktuelle Position des Fokus deutlich
  • Anforderung 9.3.3.2 - Beschriftungen von Formularelementen
  • Anforderung 9.4.1.1 - Korrekte Syntax
  • Anforderung 9.4.1.2 - Name, Rolle, Wert verfügbar

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus Gründen von unverhältnismäßiger Belastung nach Artikel 5 der Richtlinie (EU) 2016/2102 nur teilweise barrierefrei (ergänzt am 19.04.2023):

  • Anforderung 9.1.4.11 - Kontraste von Grafiken und grafischen Bedienelementen ausreichend
  • Anforderung 9.1.4.12 - Textabstände anpassbar
  • Anforderung 9.2.5.3 - Sichtbare Beschriftung Teil des zugänglichen Namens

Durch Selbstbewertung festgestellte Mängel:

  • häufig: PDF-Dateien sind nicht bzw. nicht vollständig barrierefrei (insbesondere eingescannte Broschüren und Faltblätter) 
  • häufig: Tabellen (Spalten- und Zeilenbeschriftungen nicht ausformuliert) (ergänzt am 12.09.2022)
  • teilweise: Formulare/Anträge mit Anlagen
  • Eingebundene Schnittstellen, wie das MAERKER-Portal, das Rats- und Informationssystem Bürgerportal, Theater-Online einschließlich Souvenirshop, Online-Terminbuchung im Rathaus

Kompatibilität mit Browsern und unterstützenden Technologien

Diese Internetseite ist so konzipiert, dass sie mit den folgenden Browsern kompatibel ist.

Alle gängigen Browser in aktueller Version:

  • IE11
  • Edge
  • Firefox
  • Chrome

Diese Internetseite ist so konzipiert, dass sie mit den folgenden unterstützenden Technologien kompatibel ist:

Vorlesefunktion – ReadSpeaker (verlinkte Seiten und eingebundene Schnittstellen nicht)

Technologien

Die Barrierefreiheit dieser Internetseite hängt von den folgenden Technologien ab, um zu funktionieren:

  • HTML
  • WAI_ARIA
  • CSS
  • Javascript

Bewertungsmethoden

Die Aussagen in der Erklärung bezüglich der Vereinbarkeit mit den Anforderungen der Richtlinie (EU) 2016/2102 beruhen (überarbeitet am 19.04.2023):

  • auf einer von der Chefadministration und Chefredaktion der Stadt Luckenwalde durchgeführten Selbstbewertung sowie
  • auf der Grundlage des Prüfberichts "Überprüfung der Barrierefreiheit nach WCAG 2.1 / EN 301 549" durch die Überwachungsstelle für Websites und mobile Anwendungen des Landes Brandenburg beim Landesamt für Soziales und Versorgung vom 30.03.2023.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 22.09.2020 erstellt, geändert am 06.10.2021, am 12.09.2022, zuletzt geändert am 19.04.2023.

Feedback und Kontaktangaben

Über unser Formular „Fehler melden“ haben Sie die Möglichkeit, uns Fehler oder Barrieren zu übermitteln oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit zu erfragen.

Weiterhin können Sie uns auf folgende Arten kontaktieren:

  • Telefon: 03371 672-210
  • E-Mail: presse@luckenwalde.de
  • Anschrift:       
    Stadt Luckenwalde
    Amt Pressearbeit, Verwaltungs- und Kommunalservice
    Markt 10
    14943 Luckenwalde

Die Formulardaten werden an die Internetredaktion übermittelt und dort bearbeitet. Wir sind bestrebt, Ihnen innerhalb von 15 Arbeitstagen eine Rückmeldung zu geben. Über Ihre Rückmeldung zur Barrierefreiheit dieser Internetseite freuen wir uns.

Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie mit der Bearbeitung Ihres Anliegens eine nicht zufriedenstellende oder innerhalb eines Zeitraumes von drei Wochen keine Antwort aus oben genannter Kontaktmöglichkeit erhalten, können Sie bei der Durchsetzungsstelle des Landes Brandenburg, eingerichtet beim Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg - Landesbehindertenbeauftragte, einen entsprechenden Antrag auf Prüfung der in der Erklärung zur Barrierefreiheit genannten Regelungen und Maßnahmen stellen. Die Durchsetzungsstelle prüft aus inhaltlicher Sicht, die Rechtskraft des Antrags und ordnet im Einzelfall eine technische Überprüfung bei der Überwachungsstelle für Barrierefreiheit von Web- und Anwendungstechnologien im Land Brandenburg, für die Webseite an.

Die Durchsetzungsstelle nach § 4 Absatz 3 BbgBITV hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Brandenburg, zum Thema Barrierefreiheit in der Informationstechnik, beizulegen. Das Durchsetzungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Kontakt

Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg
Landesbehindertenbeauftragte / Durchsetzungsstelle
Henning-von-Tresckow-Straße 2-13, Haus S
14467 Potsdam
E-Mail: Durchsetzung.BIT@MSGIV.Brandenburg.de

Seite drucken | Autor: Britta Jähner | zuletzt geändert am: 20.04.2023