Beteiligung an der Bauleitplanung

Aktuell: 

Bebauungsplan Nr. 53/2024 “Zapfholzweg III“
Flächennutzungsplanänderung Nr. 03/2005 “Frankenfelder Berg“
Bebauungsplan Nr. 52/2023 „Trebbiner Straße/ Mühlenstraße“

Hier werden gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) die Inhalte ortsüblicher Bekanntmachungen der Stadt Luckenwalde zur Veröffentlichung von Bauleitpänen im Internet und die jeweils zu veröffentlichenden Unterlagen bereitgestellt. Außerdem finden Sie hier Unterlagen zu anderen Verfahrensschritten mit Öffentlichkeitsbeteiligung, insbesondere zur frühzeitigen Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 BauGB.

Hinweis:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt:


Bebauungsplan Nr. 53/2024 "Zapfholzweg III"

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Luckenwalde hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 23. April 2024 beschlossen, für die Fläche der Gemarkung Frankenfelde, Flur 5, Flurstücke 21, 218, 219, 220, 221, 278. 291, 294, 297, 300, 303, 306, 310, 313, 316, 319, 322, 33, 35, 36, 37, 38, 39 und 40 den Bebauungsplan Nr. 53/2024 „Zapfholzweg III“ aufzustellen. Ziele des Bebauungsplanes sind die Sicherung der vorhandenen Privatstraße als öffentliche Straßenverkehrsfläche und die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines Gewerbe- und Industriegebietes.

Bild vergrößern: Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 53/2026 "Zapfholzweg III" Bild: Ekkehard Buß © Stadt Luckenwalde
Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 53/2026 "Zapfholzweg III"

Gleichzeitig wurde beschlossen, die Bürger im Rahmen einer frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu informieren und ihnen Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.

Die bereits vorliegenden Planunterlagen zum Bebauungsplan Nr.53/2024 „Zapfholzweg III“ werden in der Zeit vom 29. Juni 2026 bis zum 7. August 2026 unter www.luckenwalde.de in das Internet eingestellt und über www.bb.beteiligung.diplanung.de zugänglich sein. 

Gleichzeitig liegen die Unterlagen in der Zeit vom 29. Juni 2026 bis zum 7. August 2026 bei der

Stadtverwaltung Luckenwalde
Stadtplanungsamt
Markt 1 (Eingang über Breite Straße 54)
 in 14943 Luckenwalde

zu folgenden Zeiten zur Einsicht bereit:

Montag bis Mittwoch: 8:30 Uhr – 12:00 Uhr, 13:00 Uhr – 15:00 Uhr
Donnerstag: 8:30 Uhr – 12:00 Uhr, 13:00 Uhr – 18:00 Uhr
Freitag: 8:30 Uhr – 12:00 Uhr.

Für eine Erörterung wird um eine Terminvereinbarung gebeten (E-Mail: bauplanung@luckenwalde.de oder Telefon: 03371/ 672 293). Unter dieser Telefonnummer sind auch Terminvereinbarungen außerhalb der genannten Zeiten möglich

Während dieser Frist können beim Stadtplanungsamt Stellungnahmen schriftlich eingereicht oder zur Niederschrift vorgetragen werden:

E-Mail:  bauplanung@luckenwalde.de
Postanschrift: Stadt Luckenwalde, Markt 10, 14943 Luckenwalde
Fax: 03371/ 672 405

Darüber hinaus werden die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung am

Donnerstag, den 2. Juli 2026 um 18:00 Uhr im
Heimatmuseum Luckenwalde
Sitzungsraum
(Eingang von der Rückseite des Gebäudes, vom Parkplatz ausgesehen links)
Markt 11
14943 Luckenwalde

im Rahmen einer Informationsveranstaltung dargestellt. Hier werden Mitarbeiter des Stadtplanungsamtes die Ziele und Zwecke des Bebauungsplanes erläutern und Fragen beantworten. Es besteht die Gelegenheit zur öffentlichen Erörterung. Die Äußerungen der Bürger werden im weiteren Verfahren berücksichtigt.

Gemäß § 4a Absatz 5 BauGB gilt: Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Folgende Unterlagen stehen zur Einsicht bereit:

Bebauungsplan Nr. 53/2026 “Zapfhoizweg III“ - Planzeichnung Vorentwurf

Bebauungsplan Nr. 53/2026 “Zapfholzweg III“ - Begründung inkl. Umweltbericht Vorentwurf

Bebauungsplan Nr. 53/2026 “Zapfholzweg III“ - Geltungsbereich

Präsentation aus der Bürgerversammlung vom 2. Juli 2026

Öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 12/2026 der Stadt Luckenwalde

Flächennutzungsplanänderung Nr. 03/2005 "Frankenfelder Berg"

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Luckenwalde hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 06 Dezember 2005 die Einleitung der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes in Teilbereichen beschlossen und die Verwaltung mit der Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) beauftragt (Siehe Amtsblatt Nr. 6/2006 vom 5. April 2006).

Ziele der Flächennutzungsplanänderung Nr. 03/2005 sind die Erfüllung von Auflagen (hier: Ausnehmen von Flächen) aus der Genehmigung des Flächennutzungsplanes und die Anpassung des Flächennutzungsplanes an neue planerische Ziele (hier: Vorbereitung eines Gewerbe- und Industriegebietes).

Bild vergrößern: Flächennutzungsplanänderung Nr. 03/2005 - Geltungsbereich Bild: Ekkehard Buß © Stadt Luckenwalde
Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung Nr. 03/2005 "Frankenfelder berg"

Der Bereich der Flächennutzungsplanänderung Nr. 03/2005 umfasst die Fläche zwischen der Frankenfelder Chaussee, der B101, dem Zapfholzweg und der privaten Erschließungsstraße zwischen der der Frankenfelder Chaussee und dem Zapfholzweg, wobei in den Randbereichen Anpassungen der Planzeichnung erfolgen, die sich aus der inzwischen geänderten Topographie (Neubau der Ortsumgehung B101, Rückbau von Freileitungen) sowie aus neuen Erkenntnissen bzw. Entwicklungen aus dem Bodendenkmalschutz ergeben.

Die bereits vorliegenden Planunterlagen zur Flächennutzungsplanänderung Nr. 05/2006 „Frankenfelder Berg“ werden in der Zeit vom 29. Juni 2026 bis zum 7. August 2026 unter www.luckenwalde.de in das Internet eingestellt und über www.bb.beteiligung.diplanung.de zugänglich sein.

Gleichzeitig liegen die Unterlagen in der Zeit vom 29. Juni 2026 bis zum 7. August 2026 bei der

Stadtverwaltung Luckenwalde
Stadtplanungsamt
Markt 1 (Eingang über Breite Straße 54)
 in 14943 Luckenwalde

zu folgenden Zeiten zur Einsicht bereit:

Montag bis Mittwoch: 8:30 Uhr – 12:00 Uhr, 13:00 Uhr – 15:00 Uhr
Donnerstag: 8:30 Uhr – 12:00 Uhr, 13:00 Uhr – 18:00 Uhr
Freitag: 8:30 Uhr – 12:00 Uhr.

Für eine Erörterung wird um eine Terminvereinbarung gebeten (E-Mail: bauplanung@luckenwalde.de oder Telefon: 03371/ 672 293). Unter dieser Telefonnummer sind auch Terminvereinbarungen außerhalb der genannten Zeiten möglich.

Während dieser Frist können beim Stadtplanungsamt Stellungnahmen schriftlich eingereicht oder zur Niederschrift vorgetragen werden:

E-Mail:  bauplanung@luckenwalde.de
Postanschrift: Stadt Luckenwalde, Markt 10, 14943 Luckenwalde
Fax: 03371/ 672 405

Gemäß § 4a Absatz 5 BauGB gilt: Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Darüber hinaus werden die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung am

Donnerstag, den 2. Juli 2026 um 18:00 Uhr im
Heimatmuseum Luckenwalde
Sitzungsraum
(Eingang von der Rückseite des Gebäudes, vom Parkplatz ausgesehen links)
Markt 11
14943 Luckenwalde

im Rahmen einer Informationsveranstaltung dargestellt. Hier werden Mitarbeiter des Stadtplanungsamtes die Ziele und Zwecke des Bebauungsplanes erläutern und Fragen beantworten. Es besteht die Gelegenheit zur öffentlichen Erörterung. Die Äußerungen der Bürger werden im weiteren Verfahren berücksichtigt.

Folgende Unterlagen stehen zur Einsicht bereit:

Flächennutzungsplanänderung Nr. 03/2005 “Frankenfelder Berg“ - Änderungsblatt

Flächennutzungsplanänderung Nr. 03/2005 “Frankenfelder Berg“ - Geltungsbereich

Präsentation aus der Bürgerversammlung vom 2. Juli 2026

Öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 12/2026 der Stadt Luckenwalde

Bebauungsplan Nr. 52/2023 „Trebbiner Straße/ Mühlenstraße“

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Luckenwalde hat in öffentlicher Sitzung am 05. Mai 2026 beschlossen, den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 52/2023 „Trebbiner Straße/ Mühlenstraße“ einschließlich Begründung gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) für die Dauer eines Monats im Internet zu veröffentlichen. Zusätzlich zu der Veröffentlichung im Internet sollen die Unterlagen durch eine öffentliche Auslegung zur Verfügung gestellt werden.

Der Bebauungsplan umfasst die Fläche der Grundstücke Trebbiner Straße 30 sowie 30 a-d und Mühlenstraße 5, 8 und 9 (Gemarkung Luckenwalde, Flur 1, Flurstücke 71/2, 73, 74, 373, 374 sowie Flur 14, Flurstück 245/3). Die Lage und Abgrenzung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 52/2023 „Trebbiner Straße/ Mühlenstraße“ ist der nachfolgenden Karte zu entnehmen.Ziel der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 52/2023 „Trebbiner Straße/ Mühlenstraße“ ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von Wohngebäuden zwischen der Bestandsbebauung und der Nuthe zu schaffen. Neben der baulichen Verdichtung des Blockinnenbereiches ist die Weiterentwicklung des Nuthe-Grünzuges maßgebliche Zielstellung.

Bild vergrößern: Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 52/2023 „Trebbiner Straße/ Mühlenstraße“
Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 52/2023 „Trebbiner Straße/ Mühlenstraße“

Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 52/2023 „Trebbiner Straße/ Mühlenstraße“ erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB.

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 52/2023 „Trebbiner Straße/ Mühlenstraße“ mit Begründung sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und Gutachten werden in der Zeit vom 18. Juni bis zum 18. Juli 2026 unter www.luckenwalde.de in das Internet eingestellt sowie über www.bb.beteiligung.diplanung.de/plan/trebbiner-strasse-muehlenstrasse-luckenwalde zugänglich sein.

Darüber hinaus werden die Unterlagen bei der Stadtverwaltung Luckenwalde, Markt 1 in 14943 Luckenwalde (Zugang über Breite Straße 54) im selben Zeitraum zu folgenden Zeiten öffentlich ausliegen:

Montag bis Mittwoch: 8:30 Uhr – 12:00 Uhr, 13:00 Uhr – 15:00 Uhr
Donnerstag: 8:30 Uhr – 12:00 Uhr, 13:00 Uhr – 18:00 Uhr
Freitag: 8:30 Uhr – 12:00 Uhr.

Für eine Erörterung wird um eine Terminvereinbarung gebeten (E-Mail: bauplanung@luckenwalde.de oder Telefon: 03371/ 672 354).

Während dieser Frist können beim Stadtplanungsamt Stellungnahmen schriftlich eingereicht oder zur Niederschrift vorgetragen werden:

E-Mail:  bauplanung@luckenwalde.de
Postanschrift: Stadt Luckenwalde, Markt 10, 14943 Luckenwalde
Fax: 03371/ 672 405

Gemäß § 4a Absatz 5 BauGB gilt: Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Folgende Unterlagen stehen zur Einsicht bereit:

29.06.2026 
Seite drucken | Autor: Lisa Schley | zuletzt geändert am: 03.07.2026