Archiv zur Beteiligung an sonstige Verfahren

Lärmaktionsplan 2024 der Stadt Luckenwalde

Veröffentlichung im Internet und öffentliche Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) - vom 19. März bis zum 19. April 2024

Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) - Fristende 22. April 2024

Die Stadt Luckenwalde ist gemäß § 47 d Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) verpflichtet, einen Lärmaktionsplan aufzustellen. Grundlage ist die Lärmkartierung des Landesamtes für Umwelt des Landes Brandenburg. Gemäß § 47 d Absattz 3 BImSchG ist die Öffentlichkeit zu den Vorschlägen für Lärmaktionspläne zu hören. Die Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung sind zu berücksichtigen.

Die amtliche Bekanntmachung zur Veröffentlichung im Internet und über die öffentliche Auslegung finden Sie hier:

Folgende Planunterlagen wurden für dieses Verfahren zum Download bereitgestellt:

Präsentation zum Lärmaktionsplan aus der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wirtschaft und Umwelt am 19.03.2024

Entwurf des Lärmaktionsplans 2024 der Stadt Luckenwalde vom 15.03.2024
Anlage 1 zum Entwurf des Lärmaktionsplans 2024 der Stadt Luckenwalde: Landesamt für Umwelt: Bericht zu den Lärmkarten des Jahres 2022 für die Stadt Luckenwalde
Anlage 2 zum Entwurf des Lärmaktionsplans 2024 der Stadt Luckenwalde: Landesamt für Umwelt: Strategische Lärmkarte der 4. Runde gemäß Richtlinie 2002/40/EG - Luckenwalde - Nachts
Anlage 3 zum Entwurf des Lärmaktionsplans 2024 der Stadt Luckenwalde: Landesamt für Umwelt: Strategische Lärmkarte der 4. Runde gemäß Richtlinie 2002/40/EG - Luckenwalde - Tags
Anlage 4 zum Entwurf des Lärmaktionsplans 2024 der Stadt Luckenwalde: Hauptverkehrsstraßenplan aus der Fortschreibung des Verkehrsentwicklungsplans
Anlage 5 zum Entwurf des Lärmaktionsplans 2024 der Stadt Luckenwalde: Radwegeplan aus der Fortschreibung des Verkehrsentwicklungsplans
Anlage 6 zum Entwurf des Lärmaktionsplans 2024 der Stadt Luckenwalde: Karte «Mögliche Verlagerung von Verkehrsströmen aufgrund der Maßnahmen des Verkehrsentwicklungsplans«

Seite drucken | Autor: Lisa Schley | zuletzt geändert am: 12.12.2025