Bürgermeisterwahl - 28.09./19.10.2025

Bekanntmachungen und Veröffentlichungen

Plakatierung - Wahlwerbung

Plakatwerbung darf innerhalb einer Zeit von zwei Monaten unmittelbar vor dem Wahltag durchgeführt werden. Die Stadt Luckenwalde ist über das Vorhaben zu unterrichten.

Pro Straßenlaterne ist ein "Sandwich"-Plakat gestattet. Die Plakatierung darf nur an Straßenlaternenmasten erfolgen, jedoch nicht in Kreuzungs- und Einmündungsbereichen. Die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs darf nicht beeinträchtigt werden.

Einen Antrag zur Anbringung von Wahlplakaten stellen Sie bei:

Ein Infostand im öffentlichen Raum zum Zweck der Wahlwerbung ist ebenfalls genehmigungspflichtig und bei Frau Karnstaedt zu beantragen.

Rechtsgrundlage hierfür: Satzung über die Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzung auf oder an öffentlichen Straßen – Sondernutzung.

Weitere Rechtsgrundlagen:

Wahllokale

Mitglieder Wahlausschuss

Wahlleiter

Hubert Dalbock

Stellvertreterin

Britta Jähner

Schriftführerin

Andrea Riedel

Beisitzer

Herbert Granzow

Anke Liesigk

Michèle Pergande

Petra Wessel

Kontakt

Stadt Luckenwalde
Wahlausschuss
Markt 10
14943 Luckenwalde
wahlen@luckenwalde.de

Wahlergebnisse aus den Vorjahren

Nächste Bürgermeisterwahl - 2033

Seite drucken | Autor: Britta Jähner | zuletzt geändert am: 04.11.2025