Kommunale Wärmeplanung (KWP)

Die Kommunale Wärmeplanung ist ein strategisches Instrument, mit dem Städte und Gemeinden langfristig eine nachhaltige und effiziente Wärmeversorgung gestalten können. Ziel ist es, die lokalen Potentiale aufzuzeigen, um den Energiebedarf für Heizung und Warmwasser mit dem Einsatz von modernen treibhausgasarmen Technologien zu erzeugen. Im Mittelpunkt steht die Erstellung eines detaillierten Wärmeplans, der den Wärmebedarf, bestehende Versorgungsstrukturen und potenzielle klimafreundliche Alternativen analysiert. Diese Planung hilft Kommunen, Bürgerschaft und Unternehmen mehr Planungssicherheit zu geben. Auf dieser Grundlage wird es einfacher die Energiewende auf lokaler Ebene umzusetzen und genauere Planungen anzustellen und damit eine zukunftssichere Energieversorgung sicherzustellen. Die Kommunale Wärmeplanung ist seit 2024 eine Pflichtaufgabe für alle Kommunen in der Bundesrepublik.

Hintergrund Wärmewende

Die Wärmewende ist ein wichtiger Baustein zur Erreichung des Ziels, bis zum Jahr 2045 treibhausgas-neutral zu sein und die Wärmeversorgung unabhängiger und stabiler aufzusetzen.

Bisher hat sich die Energiewende fast vollständig auf den Stromsektor beschränkt. Dabei macht die Wärmeversorgung in Deutschland rund 60 % des gesamten Endenergieverbrauches aus und verursacht damit einen Großteil des CO2-Ausstoßes. Denn rund 80 % der Wärmenachfrage wird derzeit durch den Einsatz von fossilen Brennstoffen wie Gas und Öl gedeckt. Daher stellt die Wärmeversorgung den größten Hebel innerhalb der Energiewende dar. In den vergangenen Jahren konnte man beobachten, dass die Preise von Gas und Öl kontinuierlich angestiegen sind. Innerhalb kürzester Zeit verteuerten sich die Heizkosten aufgrund von Kostensteigerungen der fossilen Brennstoffe.

Für eine zukunftssichere, verlässliche und bezahlbare Wärmeversorgung ist die Umstellung auf lokale und regenerativ erzeugte Wärme daher ratsam.

Häufige Fragen und Antworten

Häufige Fragen und Antworten zu den Themen: Wärmeplanung, Gebäudeenergiegesetz, Fernwärme und Wärmepumpen

1 - Was ist die Kommunale Wärmeplanung (KWP)?

Die Kommunale Wärmeplanung (KWP) ist ein strategisches Planungsinstrument. Im Ergebnis wird ein kommunaler Wärmeplan erstellt, der ein Zielszenario beschreibt, wie die Stadt vollständig bis 2045, auf erneuerbare Wärme und unvermeidbare Abwärme umgestellt werden kann. Mit der KWP erhöht sich die Planungssicherheit für Investitionen. Sie leistet damit einen Beitrag zur kommunalen Aufgabe der Daseinsvorsorge, denn sie erlaubt der Stadtverwaltung, koordinierend tätig zu sein und die Wärmewende vor Ort umzusetzen.

2 - Was leistet die Kommunale Wärmeplanung und wo sind die Grenzen?

Die Kommunale Wärmeplanung (KWP) soll Komplexität reduzieren. Sie bricht die Wärmewende im ersten Schritt auf wenige zentrale Fragen herunter:

Welche Gebiete sind für die Versorgung über ein Fern-/Wärmenetz geeignet und in welchen sind individuelle dezentrale Heizungssysteme die bessere Option?  Welche erneuerbaren Energiequellen sind regional verfügbar und können in das Wärmenetz eingespeist werden?

In der KWP werden diese Fragen beantwortet und ein Wärmeplan aufgestellt, der teilweise eindeutige Umsetzungsoptionen benennt, aber in vielen Teilen der Gemeinde eher als erster Ausgangspunkt für die konkrete Umsetzungsplanung zu verstehen ist. Der Wärmeplan definiert Eignungsgebiete, die aber alleine informativen Charakter haben. Es besteht keine Pflicht diesen Empfehlungen zu folgen.

3 - Wie sieht der gesetzliche Rahmen aus?

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) setzt direkt an der Heizungstechnik an. Neue Heizungen müssen in den kommenden Jahren schrittweise mit höheren Anteilen erneuerbarer Energie betrieben werden. Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümer müssen sich aber nicht allein Gedanken machen, wie die Wärmeversorgung künftig sichergestellt wird. Durch das Wärmeplanungsgesetzt (WPG) ist die Aufgabe auch an die Kommunen übertragen worden, die zuständig ist strategische, effiziente und langfristige Lösungen für das ganze Gemeindegebiet zu entwickeln und damit einen Rahmen bereitzustellen. Das Gesetz ist am 01.01.2024 in Kraft getreten und verpflichtet die Länder, flächendeckend Wärmepläne zu erstellen.

4 - Welche Schritte beinhaltet die Kommunale Wärmeplanung?

Die Kommunale Wärmeplanung (KWP) bringt Potenziale und Bedarf systematisch miteinander in Verbindung. So können Möglichkeiten für die Nutzung verschiedener Energiequellen im zukünftigen Energiesystem festgelegt und vor Ort realisiert werden.
Die wichtigsten Prozessschritte der Kommunalen Wärmeplanung sind:

  • Bestandsanalyse: derzeitiger Wärmebedarf, Treibhausgasemissionen, Baubestand und vorhandene Netze
  • Potenzialanalyse: Möglichkeiten für erneuerbare Wärmequellen und Energieeinsparung
  • Entwicklung des Zielszenarios: Zusammenführung von Bestand und Potenzial zu einer an-gemessenen Wärmeversorgung
  • Strategie zur Umsetzung der Wärmewende: Wärmeplan mit empfohlenen Maßnahmen und Zeitplan für die Realisierung.

5 - Wie kann ich mich in die Kommunale Wärmeplanung einbringen?

Alle Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen der Stadt Luckenwalde sind eingeladen, aktiv an der Ausarbeitung der Kommunalen Wärmeplanung teilzunehmen. Die Stadt Luckenwalde wird regelmäßig über bevorstehende Beteiligungsmöglichkeiten informieren und zu entsprechenden Formaten einladen, sowohl durch aktuelle Mitteilungen auf dieser Website als auch über die Social-Media-Kanäle und die Presse.

6 - Wie funktioniert Fernwärme und was sind die Vorteile?

Bei der Fernwärmeversorgung gelangt die Wärme für Heizung und Warmwasser in der Regel von der Heizzentrale über unterirdisch verlegte isolierte Rohrleitungssysteme direkt zu den Hausanschlussstationen der Verbraucherinnen und Verbraucher. Daher benötigen angeschlossene Gebäude keine eigene Heizungsanlage, sondern nur eine relativ kleine Wärmeübertragungsstation, die anstelle eines Kesseln montiert ist. Wenn die Wärmeerzeugung für das Fernwärmenetz durch den Einsatz von erneuerbaren Energieträgern und industrieller Abwärme erfolgt, ist so eine klimafreundliche Wärmeversorgung im großen Maßstab möglich.

Weitere Informationen u. a. zum System der Fernwärme und ihren Vor- und Nachteilen finden Sie z. B. auf der Internetseite der Verbraucherzentrale.

7 - Werden nach Abschluss der Kommunalen Wärmeplanung alle Gebäude in Luckenwalde mit Fernwärme angeschlossen?

Dies ist nicht der Fall, denn im Zuge der Kommunalen Wärmeplanung wird nicht die gesamte Stadt mit Fernwärmeleitungen erschlossen. Stattdessen wird untersucht, in welchen Gebieten die Nutzung von Fernwärme die preiswerteste und für die Versorgungssicherheit sinnvollste Weise ist, um ansässige Verbraucherinnen und Verbraucher mit Wärme zu versorgen. In anderen Gebieten können dezentrale Heizsysteme, wie beispielsweise Wärmepumpen, zweckdienlich sein.

8 - Wie funktioniert eine Wärmepume und was sind die Vorteile?

Eine Wärmepumpe entzieht der Umwelt (aus Außenluft, Wasser oder Erdreich) Wärme und verdichtet diese unter Einsatz elektrischer Energie zur Nutzung für Heizzwecke. Der Strom hierfür kann aus dem öffentlichen Netz bezogen werden, wobei die Klimafreundlichkeit vom Anteil erneuerbarer Energien am Strommix abhängt. Auch über eine eigene Photovoltaikanlage kann der nötige Strom produziert werden, was neben ökologischen Vorteilen auch die Unabhängigkeit von Strompreisen gewährleistet. Wärmepumpen basieren auf relativ ausgereiften Technologien und es gibt sie in verschiedenen Größen.
Weitere Informationen zum Mechanismus der Wärmepumpe und ihre Vor- und Nachteile finden Sie auf der Website der Verbraucherzentrale.

9 - Muss ich meine funktionierende Heizungsanlage austauschen?

Nein, dies trifft nicht zu. Funktionierende bzw. reparable Gasthermen, Ölheizungen etc. können auch nach Inkrafttreten des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) weiter genutzt werden. Heizkessel dürfen bis Ende 2044 mit fossilen Brennstoffen wie gewohnt betrieben werden. Beim Einbau neuer Heizungen in Bestandsgebäuden sieht das Gesetz eine verbindliche Beratung vor, welche über wirtschaftliche Risiken fossiler Brennstoffe und nachhaltigere Alternativen aufklärt.

Möglichen Heizungssysteme in diesem Fall laut GEG sind:
- Luftwärmepumpen, Erdwärmepumpen, Grundwasserwärmepumpen, PVT-Wärmepumpenkollektoren
- Biomasseheizungen (Holz, Pellets, Hackschnitzel)
- Solarthermie-Hybridheizungen (Solarthermie in Kombination mit einer Wärmepumpe oder einer Gas-, Öl- oder Biomasseheizung)
- Biogasheizungen (Biomethan, biogenes Flüssiggas)
- Stromdirektheizungen

Weitere Informationen über das GEG finden Sie beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klima und bei der Verbraucherzentrale

10 - Was passiert, wenn meine Heizungsanlage defekt ist?

Falls der Defekt an der Heizungsanlage reparabel ist, darf diese weiter betrieben werden. Ist dies nicht der Fall, ist nach einer verpflichtenden Energieberatung über die finanziellen Risiken und Alternativen der Einbau einer mit fossilen Brennstoffen betriebenen Heizungsanlage bis Mitte 2028 weiterhin möglich. Danach gilt, dass neue Heizungsanlagen mit einem Anteil von 65 % Erneuerbaren Energie betrieben werden müssen. Soll eine Gas- oder Ölheizung neu eingebaut werden, so muss sichergestellt werden, dass diese ab 2029 mit mindestens 15 %, ab 2035 mit mindestens 30 % und ab 2040 mit mindestens 60 % der Wärme aus Biogas oder grünem (CO2-freie Herstellung) bzw. blauem (CO2-Emissionen der Herstellung dauerhaft gespeichert) Wasserstoff betrieben wird.

11 - Wo kann ich mich näher informieren und wie werde ich unterstützt?

Weitere Informationen und Auskünfte können Sie bei den Ansprechpartnern bei der Stadt Luckenwalde, den kommunalen Unternehmen, den Städtischen Betriebswerken Luckenwalde erhalten: Kontakt
Außerdem bietet die Verbraucherzentrale Brandenburg unabhängige Beratung zu verschiedenen Themen der Energieversorgung an. Diese ist per Telefon, Video oder vor Ort in den Beratungsstellen für Sie kostenfrei. Eine Beratung bei Ihnen zu Hause ist gegen eine geringe Gebühr ebenfalls möglich. Weitere Informationen finden Sie bei der Verbraucherzentrale.
Unternehmen finden u. a. bei der IHK Potsdam Informationen zu Energieeinsparungen und Energieeffizienzsteigerung sowie Beratungsangebote zu Energie- und Heizkosten.


Veranstaltungen

Hier finden Sie alle Informationen über aktuelle und vergangene Veranstaltungen und Beteiligungsmöglichkeiten der Kommunalen Wärmeplanung.

Informationsveranstaltung "Zukunftsfähig Heizen - Start der kommunalen Wärmeplanung in Luckenwalde" am 07.11.2024

Am 7. November 2024 eröffnete Peter Mann, Leiter des Stadtplanungsamtes, in der Goldenen 33 in Luckenwalde die Informationsveranstaltung zum Thema „Zukunftsfähig Heizen – Start der kommunalen Wärmeplanung in Luckenwalde“. Rund 65 Interessierte aus Stadtgesellschaft, Wirtschaft und Politik kamen, um sich über die ersten Schritte der kommunalen Wärmeplanung (KWP) zu informieren. Die Wärmeplanung ist eine Maßnahme des städtischen Klimaschutz- und Energiekonzept (KEK), das die Stadt langfristig unterstützen soll, eine nachhaltige und zukunftssichere Wärmeversorgung auszugestalten. Die Wärmeplanung dient dabei nicht nur dem Klimaschutz und als Grundlage für Wärmeversorger, sondern bietet auch Eigentümerinnen und Eigentümern und Unternehmen eine bessere Planungsgrundlage. Diese Planung sei keine Detail- oder Umsetzungsplanung oder rechtlich bindend, jedoch habe sie wichtige Orientierungswirkung als flächendeckender strategischer Fahrplan mit umfassender Akteursbeteiligung, wie Frau Macht von der Energieagentur Brandenburg ausführlich darstellte.

Bestandsanalyse abgeschlossen

Herr Weltz von dem mit der Wärmeplanung beauftragten Unternehmen (EEB Enerko Energiewirtschaftliche Beratung GmbH) stellte anschließend erste Ergebnisse aus der abgeschlossenen Bestandsanalyse vor. So wurden der aktuelle Wärmebedarf und die Energieträger der Stadt ermittelt. Die Analyse berücksichtigte unter anderem die Einwohnerzahl, Gebäudetypen und energetische Kennzahlen auf Baublockebene. Im Prozess startet jetzt die Ermittlung der Optimierungs-Potenziale mittels emissionsärmeren Wärmequellen, wie beispielsweise Solarthermie, Geothermie oder Abwärme. Ziel ist es die Planung im September 2025 fertigzustellen.

Fokus auf bestehende Infrastruktur und Wärmenetze

Luckenwalde verfügt über ein Fernwärmenetz in der Innenstadt, das etwa 3.400 Wohnungen sowie öffentliche Einrichtungen mit Wärme versorgt. Diese Wärme stammt primär aus Blockheizkraftwerken und Erdgaskesseln. Im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung werden hier weitere Analysen zu Verdichtung und möglichen Ausbauszenarien durchgeführt. Herr Buddeweg, Geschäftsführer der Städtischen Betriebswerke Luckenwalde, gab in diesem Sinne seine fachkundige Einschätzung zu verschiedene Möglichkeiten und deren wirtschaftliche Realisierbarkeit. Fest steht, dass die Dekarbonisierung in der Unternehmensstrategie der Städtischen Betriebswerke verankert ist. Im Zielszenario werden neben der Fernwärme auch dezentrale Lösungen wie z.B. Wärmepumpen berücksichtigt.

Diskussion und Ausblick

Die rege Diskussion im Anschluss an die Präsentationen zeigte das große Interesse der lokalen Akteure und Unternehmen an der Wärmeplanung. Viel gefragt wurde unter anderem nach vorhanden Optionen an Energieträgern, von Holzpellets bis Wasserstoff und deren Wirtschaftlichkeit. Erste belastbare Antworten kann darauf die kommunale Wärmeplanung geben. Jedoch werden noch einige Schritte und gemeinsames Engagement aller Akteure in der Stadt notwendig sein, um die Transformation hin zu einer modernen Wärmeversorgung bestmöglich auszugestalten. Die Stadt Luckenwalde wird weiterhin den Dialog mit allen Akteuren aufrechterhalten, um eine nachhaltige, wirtschaftliche und transparente Wärmeversorgung zu gewährleisten.

Die Folien der Vortragenden finden Sie nachfolgend:


Seite drucken | Autor: Bettina Niendorf | zuletzt geändert am: 03.03.2025