Fundsachen Herausgabe
Im Fundbüro werden Fundsachen die auf öffentlichen Wegen, Grünanlagen, Badeanstalten und Sportanlagen, Kaufhäusern, Theatern, Museen, Messen und den öffentlichen Verkehrsmitteln verlorenen und gefundenen wurden registriert und verwahrt. Die Fundsachen warten hier bis zu 6 Monate auf ihre Eigentümer und werden danach zu bestimmten Terminen versteigert.
Der Finder hat den Fund (Wert über 10,00 EUR) unverzüglich bei der zuständigen Ordnungsbehörde (Fundbüro) anzuzeigen. Außerhalb der Geschäftszeiten der Ordnungsbehörde nimmt jede Polizeidienststelle eine entsprechende Fundanzeige entgegen und leitet diese an die Ordnungsbehörde weiter.
Der Fund von Sachen deren Besitz eine Genehmigung erfordert, wie beispielsweise Waffen, ist unverzüglich bei der Ordnungsbehörde anzuzeigen. Es besteht hier in Absprache und nach Anordnung durch die zuständige Behörde eine Ablieferungspflicht.
Formulare
Gebühren/Preise
Verwahrgebühren Fundsachen:
im Wert von unter 25,00 € = gebührenfrei
im Wert von 25,00 bis unter 150,00 € = 6,00 €
im Wert von 150,00 bis unter 500,00 € = 11,00 €
im Wert ab 500,00 € = 16,00 € je angefangene 500,00 €