Hundesteuerbefreiung beantragen
Beschreibung
Eine Steuerbefreiung erfolgt für:
- Personen, die sich nicht länger als zwei Monate in der Stadt Luckenwalde aufhalten, sind für diejenigen Hunde von der Steuer befreit, die sie bei ihrer Ankunft besitzen, wenn sie nachweisen können, dass die Hunde in einer anderen Gemeinde der Bundesrepublik versteuert werden oder von der Steuer befreit sind.
- Die Steuerbefreiung wird auf Antrag gewährt für Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe Blinder, Tauber oder sonst hilfloser Personen dienen. Sonst hilflose Personen im Sinne dieser Satzung sind solche Personen, die einen Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen „B“, „aG“ oder „H“ besitzen.
- Weiterhin wird Steuerbefreiung auf Antrag gewährt für nicht zu Erwerbszwecken gehaltene Hunde, die als Gebrauchshunde ausschließlich zur Bewachung von nicht gewerblich gehaltenen Herden verwandt werden, in der hierfür benötigten Zahl.
Rechtsgrundlagen
Verfahrensablauf
- Steuerbefreiungen werden nur gewährt, wenn der Hund, für den Steuervergünstigung in Anspruch genommen wird, für den angegebenen Zweck hinlänglich geeignet ist.
- Steuerbefreiungen werden nicht gewährt für gefährliche Hunde im Sinne des § 2 der Satzung. Dies gilt nicht für solche Hunde, für die der Hundehalter den Nachweis nach § 3 Absatz 2 Satz 2 der Satzung erbringen kann.
- Der Antrag auf Steuerbefreiung oder Steuerermäßigung ist spätestens zwei Wochen vor Beginn des Monats, in dem die Steuervergünstigung wirksam werden soll, schriftlich bei der Stadt Luckenwalde, Kämmerei, Abteilung Steuern zu stellen. Bei verspätetem Antrag wird die Steuer für den nach Eingang des Antrages beginnenden Kalendermonat auch dann nach den Steuersätzen des § 3 erhoben, wenn die Voraussetzungen für die beantragte Steuervergünstigung vorliegen.
- Die Steuervergünstigung wird auf dem betreffenden Abgabenbescheid bescheinigt. Diese Bescheinigung gilt in den Fällen des § 4 Absätze 2 und 3 der Satzung nur für die Halter, für die sie beantragt und erteilt worden ist.
- Fallen die Voraussetzungen für eine Steuervergünstigung weg, so ist dies innerhalb von zwei Wochen nach dem Wegfall der Stadt Luckenwalde, Kämmerei, Abteilung Steuern schriftlich anzuzeigen.
Rechtsbehelf
Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag zur Hundesteuerbefreiung.
Hinweise (Besonderheiten)
Eine Hundesteuerbefreiung wird in der Regel unbegrenzt gewährt.
Wenn Sie Ihren Hund nach einem Umzug ummelden, müssen Sie in der Regel auch den Antrag auf Befreiung von der Hundesteuer erneuern.
Weitere Informationen
Seite drucken | zuletzt geändert am: 15.10.2026