Hundesteuerersatzmarke beantragen

Sie müssen Ihren Hund nach der örtlich geltenden Satzung mit einer Hundesteuermarke kennzeichnen. Bei Verlust oder Unkenntlichkeit der Hundesteuermarke ist eine Ersatzmarke zu beantragen, um der Kennzeichnungspflicht nachzukommen.

Mögliche Gebühren und das Verfahren zur Ausgabe einer Hundesteuerersatzmarke ergeben sich aus der jeweiligen geltenden Verwaltungsgebührensatzung.

Gebühren/Preise

Die Steuer beträgt in der Stadt Luckenwalde jährlich, wenn von einem Hundehalter oder mehreren Personen gemeinsam Hunde gehalten werden

a) für den ersten Hund 45,00 €,
b) für den zweiten Hund 66,00 €,
c) für den dritten und jeden weiteren Hund 91,00 €.

Abweichend davon beträgt die jährliche Steuer für gefährliche Hunde 230,00 €.

Ersatz für eine verlorene Hundemarke 3,70 €.

Rechtsgrundlagen

Verfahrensablauf

Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.

Hinweise (Besonderheiten)

Wenn Ihr Hund in der Öffentlichkeit keine Hundesteuermarke trägt, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit. Dies kann je nach Einzelfallprüfung mit einem Bußgeld geahndet werden.