Informationen zu Ortsvorstand und Ortsbeiräten
Frankenfelde und Kolzenburg sind seit 5. Dezember 1993 Ortsteile der Stadt Luckenwalde.
Das Gebiet des Ortsteils Frankenfelde umfasst den westlich bzw nördlich der B 101 gelegenen Teil der Gemarkung Frankenfelde.
Das Gebiet des Ortsteils Kolzenburg umfasst die Gemarkung Kolzenburg.
Weitere Informationen zu den Ortsteilen.
Wenn Sie ein Anliegen an den Ortsbeirat Frankenfelde haben, können Sie über die E-Mail-Adresse: ortsbeirat.frankenfelde@web.de Kontakt aufnehmen.
Wenn Sie ein Anliegen an den Ortsbeirat Kolzenburg haben, können Sie über die E-Mail-Adresse: gz-kolzenburg@web.de Kontakt aufnehmen.
Volltext
In Brandenburg können Gemeinden ihr Gebiet insgesamt oder Teile davon in Ortsteile einteilen. Die Hauptsatzung bestimmt, ob Ortsteile gebildet und wie sie abgegrenzt werden. Bei den Ortsteilen handelt es sich oftmals um ehemals selbständige Gemeinden, die im Zuge einer Gebietsreform zusammengelegt oder eingemeindet wurden.
Der Gebietsänderungsvertrag oder die Hauptsatzung können bestimmen, ob in dem Ortsteil ein Ortsbeirat oder ein Ortsvorsteher oder eine Ortsvorsteherin (Ortsteilvertretung) gewählt oder der Ortsteil ohne Ortsteilvertretung gebildet wird.
Wenn ein Ortsvorsteher oder eine Ortsvorsteherin gewählt wird, vertritt diese Person die Belange des Ortsteils gegenüber den Organen der Gemeinde. Er oder sie wird vom Ortsbeirat aus einem Kreis von ehrenamtlichen (weiblichen oder männlichen) Beigeordneten zur Wahl aufgestellt und von den im Ortsteil wohnenden Bürgerinnen und Bürgern gewählt.