Vergnügungssteuer
Die Ermächtigung, Vergnügungssteuer zu erheben, beruht auf der Gemeindeordnung (GemO), dem Kommunalabgabengesetz (KAG) und der Vergnügungssteuersatzung der Stadt Luckenwalde.
Der Besteuerung unterliegen die im Gebiet der Stadt Luckenwalde veranstalteten nachfolgenden Vergnügungen gewerblicher Art: das Halten von Spiel-, Musik-, Geschicklichkeits-, Unterhaltungs- oder ähnlichen Apparaten
- in Spielhallen oder ähnlichen Unternehmen,
- an sonstigen Orten wie Gastwirtschaften, Beherbergungsbetrieben, Vereins-, Kantinen- oder ähnlichen Räumen sowie an anderen für jeden zugänglichen Orten.
Rechtsgrundlagen
Weitere Informationen
Zuständige Stelle
Steuern: Detailseite
Abteilungsleiterin: Martina Fellisch
Kontakt
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Martina Fellisch: Detailseite
Sitz / Postanschrift:Markt 10
- Telefon: 03371 672-321
- E-Mail schreiben
- Aufzug vorhanden
- Zugang barrierefrei
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Birgit Ernst: Detailseite
Sitz / Postanschrift:Markt 10
- Telefon: 03371 672-258
- E-Mail schreiben
- Aufzug vorhanden
- Zugang barrierefrei
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Birgit Koskar: Detailseite
Sitz / Postanschrift:Markt 10
- Telefon: 03371 672-267
- E-Mail schreiben
- Aufzug vorhanden
- Zugang barrierefrei
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Claudia Baitz: Detailseite
Sitz / Postanschrift:Markt 10
- Telefon: 03371 672-314
- E-Mail schreiben
- Aufzug vorhanden
- Zugang barrierefrei