elektronischer Identitätsnachweis Sperrung Entsperrung
Wenn Sie Ihren Ausweis wiederfinden, können Sie die Sperrung der Online-Ausweisfunktion in der Personalausweisbehörde aufheben lassen.
Volltext
Sie können einen gesperrten elektronischen Identitätsnachweis (Online-Ausweisfunktion) ausschließlich über die zuständige Personalausweisbehörde entsperren lassen. Das kann nur persönlich geschehen. Telefonisch ist das Entsperren nicht möglich.
Erforderliche Unterlagen
Personalausweis
Kosten
Kostenfrei
Bearbeitungsdauer
- 1 Tag(e)
Voraussetzungen
Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg