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Vorbereitende Untersuchung Karree

Beschluss zum Sanierungsgebiet »Karree« der Stadt Luckenwalde gefasst

Am 31. August 2021 hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Luckenwalde den Beschluss zum Sanierungsgebiet „Karree“ (Vorlagen-Nummer B-7259/2021) gefasst.

Die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Karree“ wurde am 22. September 2021 im Amtsblatt für die Stadt Luckenwalde Nr. 23/2021 ortsüblich bekanntgemacht und tritt mit diesem Tage rechtsverbindlich in Kraft.

Ausschlaggebend für die Festsetzung als Sanierungsgebiet waren die Ergebnisse der Vorbereitenden Untersuchung (VU), in der zahlreiche städtebauliche, funktionale und bauliche Mängel bzw. Defizite in Teilbereichen des Untersuchungsgebietes Karree deutlich wurden. Das zwischen Bahnhof und Zentrum befindliche Gründerzeitquartier Karree mit seiner vielfältigen Nutzungsstruktur hat eine übergeordnete Bedeutung für die Innenstadtentwicklung.

Aus diesem Grund wurden in der VU zahlreiche Sanierungsziele herausgearbeitet, die unter anderem eine nachhaltige Weiterentwicklung des Quartiers Karree sicherstellen sollen.

Weiter wurden unter der Berücksichtigung der gesamtstädtischen Bedeutung sektorale Sanierungsziele als Leitziele zur städtebaulichen Sanierung im Bereich Quartiersstruktur, Wohnen, Öffentlicher Raum sowie Mobilität abgestimmt.

Hinweise, Anregungen oder Bedenken von beteiligten Behörden und Trägern öffentlicher Belange sowie Betroffener zu den Ergebnissen der VU wurden abgewogen und entsprechend dem im Abwägungsbericht beschriebenen Ergebnissen verabschiedet.

Die besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften der §§ 152 bis 156a BauGB kommen zur Anwendung (klassisches Sanierungsverfahren), um eine zügige und effektive Durchführung der herausgearbeiteten Sanierungsmaßnahmen im gesamten Sanierungsgebiet gewährleisten zu können.

Es wird davon ausgegangen, dass die erforderlichen Sanierungsmaßnahmen im Quartier Karree 2036 abgeschlossen sein werden.

Zu rechtlichen oder allgemeinen Fragen betreffend des Sanierungsgebiets „Karree“, können Sie sich gerne per E-Mail bauplanung@luckenwalde.de oder auch telefonisch bei Herrn Torsten Dutschke beraten lassen: 03371 672-317.


Satzung der Stadt Luckenwalde über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets »Karree« (Sanierungssatzung »Karree«) vom 01.09.2021

VU Karree - Abwägungstabelle zur Beteiligung nach Baugesetzbuch

Bericht zur VU Karree

23.09.2021 

Zustimmung für Vorbereitende Untersuchung (VU) Karree im SWU Ausschuss am 10.08.2021

Am 10.08.2021 wurde dem Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaft und Umwelt (SWU) der finale Stand zur Vorbereitenden Untersuchung (VU) Karree vorgestellt und zur Vorberatung und ersten Abstimmung übergeben. Mit deutlicher Mehrheit (6 Stimmen dafür und 4 Enthaltungen) wurde die Beschlussvorlage zur Entscheidung an die Stadtverordnetenversammlung weitergegeben. Am 31.08.2021 soll dann die Stadtverordnetenversammlung über den Beschlussvorschlag final abstimmen.

Im SWU-Ausschuss wurde eine Präsentation vorgetragen und diskutiert, die hier zur Verfügung gestellt wird. Der Bericht mit Ergänzungsblatt zur VU und die Abwägungstabelle sind Bestandteile der Beschlussvorlage B-7259/2021. Darüber hinaus ist der künftige Geltungsbereich der möglichen Sanierungssatzung Karree dargestellt.

Bericht zur VU Karree (PDF, 11.2 MB)


Videokonferenz zu den Ergebnissen der Vorbereitenden Untersuchungen (VU) und der Rahmenplanung des Untersuchungsgebietes Karree am 14.01.2021

Am 14.01.2021 fand pandemiebedingt eine digitale Zoomkonferenz zur Vorstellung der Ergebnisse der Vorbereitenden Untersuchungen (VU) und der Rahmenplanung des Untersuchungsgebietes Karree statt. Betroffene Mieter*innen und Eigentümer*innen hatten damit eine weitere Möglichkeit, sich im Rahmen einer digitalen Veranstaltung, d.h. per Videokonferenz, über die Inhalte der VU, der Rahmenplanung sowie über das angestrebte Sanierungsverfahren zu informieren und Fragen beantwortet zu bekommen.

Die beiliegenden Präsentationen wurden auf der Zoomkonferenz vorgestellt und diskutiert. Die Zommkonferenz war somit ein weiterer Baustein im Rahmen der Bürger- und Betroffenenbeteiligung.

Hier finden Sie die Vorträge aus der Videokonferenz:


Einladung zur Online-Veranstaltung am 14.01.2021 zur VU und städtebaulichen Rahmenplanung für das Quartier „Karree“

(Anmeldefrist bis 11.01.2021 verlängert)

Das zwischen Bahnhof und Zentrum gelegene Gründerzeitgebiet „Karree“ zeichnet sich durch seine zentrale Lage, seine z. T. stadtbildprägende Baustruktur und eine vielfältige Nutzungsmischung aus Wohnen, Dienstleistung und Gewerbe aus. Gleichzeitig weist das Gebiet trotz zahlreicher privater und kommunaler Investitionen noch vielfältigen Handlungsbedarf auf. Dazu gehören vor allem Industriebrachen, unsanierte bzw. ruinöse Bausubstanz und Gestaltungsmängel im öffentlichen Raum. Eine zukunftsfähige Entwicklung des Gebietes „Karree“ ist angesichts seiner Lagegunst und der vorhandenen Flächenpotenziale von großer Bedeutung für die künftige Stadtentwicklung.          

Um das Gebiet nachhaltig aufzuwerten, Brachen zu aktivieren und leerstehende bzw. sanierungsbedürfte Bausubstanz zu sanieren und nach zu nutzen, wurde im Rahmen einer vorbereitenden Untersuchung nach § 141 Baugesetzbuch (BauGB) seit März 2019 geprüft, ob die Voraussetzungen zur Ausweisung eines Sanierungsgebietes gegeben sind. Im Rahmen der VU ist deutlich herausgearbeitet worden, dass städtebauliche und funktionale Missstände bestehen, die im Rahmen eines Sanierungsverfahrens behoben werden sollen. Die erarbeiteten Sanierungsziele sowie der städtebauliche Rahmenplan bilden hierbei eine wesentliche Handlungsgrundlage.  

Die Erarbeitung der VU und der Rahmenplanung war in einen breiten Beteiligungsprozess eingebunden. Die Betroffenen im Gebiet Karree hatten im Rahmen einer Auftaktveranstaltung am 26.09.2019 und einer Akteursrunde am 11.12.2019 die Möglichkeit, gemeinsam mit der Stadt und dem beauftragten Planungsbüro Handlungsbedarfe sowie künftige Ziele und Maßnahmen zu erörtern. Die Beteiligung der öffentlichen Aufgabenträger gemäß § 139 BauGB und die Betroffenenbeteiligung gemäß § 137 BauGB erfolgte im Zeitraum vom 16. September 2020 bis 20. Oktober 2020. Betroffene konnten sich in diesem Rahmen über die angestrebten Ziele, Projekte und Maßnahmen informieren und Stellungnahmen abgeben.

Pandemiebedingt war und ist jedoch eine Präsenzveranstaltung zur Vorstellung der Ergebnisse der VU und der Rahmenplanung nicht möglich. Vor diesem Hintergrund bekommen betroffene Mieter*innen und Eigentümer*innen eine weitere Möglichkeit sich im Rahmen einer digitalen Veranstaltung, d.h. per Videokonferenz, über die Inhalte der VU, der Rahmenplanung sowie über das angestrebte Sanierungsverfahren zu informieren und Fragen beantwortet zu bekommen.

Die Videokonferenz (über die Video-Plattform Zoom) wird am 14.01.2021 von 18:30 Uhr bis 20:30 Uhr stattfinden und durch die Sanierungsbeauftragte der Stadt Luckenwalde, die BIG-Städtebau durchgeführt.

Die Teilnahme ist nur mit vorheriger persönlicher Anmeldung möglich. Hierzu senden Sie uns bitte bis spätestens 11. Januar 2021 eine E-Mail an bauplanung@luckenwalde.de mit Angabe Ihres Namens und Ihrer Adresse zu.  Sie erhalten dann zwei bis drei Tage vor der Veranstaltung einen Zugangscode und weitere organisatorische Hinweise. 

Die Ergebnisse bzw. Inhalte der Online-Veranstaltung werden dokumentiert und auf der Internetseite sowie in der Pelikanpost veröffentlicht.

Datenschutzhinweis:

Die Anmeldedaten der Teilnehmer werden nur für diese Konferenz verwendet und dann gelöscht. 

Frohe Weihnachten und ein gesundes neues Jahr wünscht Ihnen

Ihr Stadtplanungsamt


Beschluss über den Beginn vorbereitender Untersuchungen gemäß § 141 Absatz 3 BauGB zur Prüfung der Sanierungsbedürftigkeit des Gebietes „Karree“

Auf Grundlage des § 141 Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl.. I Seite 3634) hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Luckenwalde in ihrer Sitzung vom 10.04.2018 den Beginn vorbereitender Untersuchungen zur Prüfung der Sanierungsbedürftigkeit für das Gebiet „Karree“ beschlossen (Vorlagennummer B-6337/2018). Das Untersuchungsgebiet „Karree“ wird folgendermaßen grob begrenzt:

im Osten:
entlang der Bahnhofsstraße (Böschungsfuß des Bahndammes) bis zur Woltersdorfer Straße;

im Süden:
vom Postbahnhof aus kommend, die linke Seite der Goethestraße, über die Puschkinstraße hinweg verspringt die Grenze ständig rückwärtig der Käthe-Kollwitz-Straße (südliche Grenze ist der Geltungsbereich des förmlich festgelegten Sanierungsgebietes „Innenstadt“);   

im Westen:
auf der Seite des Vierseithofes am Haag beginnend verspringt die Grenze im weiteren Verlauf beginnend an der Poststraße bis zur Beelitzer Straße (westliche Grenze ist der Geltungsbereich des förmlich festgelegten Sanierungsgebietes „Zentrum“);

im Norden:
die Grenze verläuft an der Woltersdorfer Straße/Neue Beelitzer Straße/Beelitzer Straße (nördliche Grenze bilden die Teilräume der Kernstadt von Luckenwalde nämlich der Teilraum „Nordost“ und der Teilraum „Puschkinstraße/Schützenstraße“).

Als vorläufige Ziele und Zwecke der Sanierung wurden bestimmt:

Im Quartier Karree steht die Sicherung, Sanierung, Aufbereitung und Wiedernutzung von stadtbildprägenden, aber leer stehenden Gebäuden sowie von bisher ungenutzten Brachflächen im Fokus der Funktionsstärkung. Das Karree als Verbindung zwischen Zentrum, Bahnhof und den umliegenden Quartieren nimmt bei der weiteren Stadtentwicklung eine wichtige Rolle ein. Hier sind zudem relevante Entwicklungspotenziale vorhanden, die auch für die Umsetzung der Zuzugsstrategie genutzt werden sollen. Ein besonderes Augenmerk liegt auf der Aktivierung von Gewerbebrachen in den Teilräumen Karree und Innenstadt. Diese stellen in ihrem desolaten Zustand in Bereichen, in denen die umliegende Bebauung entwickelt werden soll, Investitionshindernisse für die Nachbargrundstücke dar.

Geltungsbereich

Die genaue Gebietsabgrenzung ist dem Lageplan (Stand: April 2018) zu entnehmen und erstreckt sich über eine Fläche von ca. 35,2 ha. Der Lageplan des Untersuchungsgebietes „Karree“ war zu jedermanns Einsicht vom 03.05.2018 bis zum 08.06.2018 im Stadtplanungsamt ausgelegt. Gemäß § 29 BauGB beantragte, bauliche Maßnahmen und andere Vorhaben sowie die Beseitigung von baulichen Anlagen können in entsprechender Anwendung des § 15 BauGB zurück gestellt oder vorläufig versagt werden.

Hinweise

  1. Der Beschluss über den Beginn der vorbereitenden Untersuchungen ist nicht gleichbedeutend mit der förmlichen Festsetzung des Sanierungsgebietes. Diese bedarf einer besonderen Sanierungssatzung.
  2. Gemäß § 138 Absatz 1 BauGB sind Eigentümer, Mieter, Pächter und sonstige zum Besitz oder zur Nutzung eines Grundstücks, Gebäudes oder Gebäudeteils Berechtigte sowie ihre Beauftragten im Untersuchungsgebiet „Karree“ verpflichtet, der Gemeinde oder ihren Beauftragten Auskunft über die Tatsachen zu erteilen, deren Kenntnis zur Beurteilung der Sanierungsbedürftigkeit des Gebietes oder zur Vorbereitung oder Durchführung der Sanierung erforderlich ist.

Dokumentation und Protokolle

Veröffentlichungen
02.10.2019
Karree
Für das Stadtquartier Karree finden derzeit vorbereitende Untersuchungen statt. Das Viertel zwischen Bahnhofstraße, Käthe-Kollwitz-Straße, Haag und Beelitzer Straße könnte ein ... weiterlesen
19.08.2021 
Seite drucken | Autor: Gabriele Rupsch | zuletzt geändert am: 23.09.2021