Anordnung des Wahlleiters über die Bildung von Briefwahlvorständen
Anordnung des Wahlleiters über die Bildung von Briefwahlvorständen für die gesonderte Feststellung des Briefwahlergebnisses zur Wahl der hauptamtlichen Bürgermeisterin/des hauptamtlichen Bürgermeisters der Stadt Luckenwalde am 28. September 2025 und einer etwa notwendig werdenden Stichwahl am 19. Oktober 2025
Auf der Grundlage des § 46 Absatz 5 Brandenburgisches Kommunalwahlgesetz (BbgKWahlG) i. V. m. § 66 Absatz 2 Satz 2 Brandenburgische Kommunalwahlverordnung (BbgKWahlV) ordne ich an:
Zur gesonderten Feststellung des Briefwahlergebnisses zur Bürgermeisterwahl in der Stadt Luckenwalde werden vier Briefwahlvorstände gebildet.
- Briefwahlvorstand 1 (Briefwahlbezirk Nr. 9082) – Wahlbezirke 1, 4, 5, 11
- Briefwahlvorstand 2 (Briefwahlbezirk Nr. 9083) – Wahlbezirke 3, 7, 9, 16
- Briefwahlvorstand 3 (Briefwahlbezirk Nr. 9084) – Wahlbezirke 2, 12, 14, 15
- Briefwahlvorstand 4 (Briefwahlbezirk Nr. 9085) – Wahlbezirke 6, 8, 10, 13
Der Sitz der Briefwahlvorstände ist im Rathaus der Stadt Luckenwalde, Markt 10 in 14943 Luckenwalde.