Bekanntmachung über die Feststellung des Ergebnisses der BM-Wahl

Bekanntmachung des Wahlleiters gemäß § 77 Absatz 1 Brandenburgisches Kommunalwahlgesetz i. V. m. § 74 Absatz 7 Brandenburgische Kommunalwahlverordnung über die Feststellung des Ergebnisses der Wahl des hauptamtlichen Bürgermeisters der Stadt Luckenwalde (Bürgermeisterwahl) am 28. September 2025

Der Wahlausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 30. September 2025 das Ergebnis der Bürgermeisterwahl der Stadt Luckenwalde ermittelt und folgende Feststellungen getroffen: 

  1. Zahl der wahlberechtigten Personen: 17.104
  2. Zahl der Wähler: 9.391
  3. Zahl der ungültigen Stimmen: 45
  4. Zahl der gültigen Stimmen: 9.346
  5. Die Zahl der auf jeden Bewerber abgegebenen gültigen Stimmen:
Familienname und Rufname des BewerbersKurzbezeichnung der Partei
oder Name des Wahlvorschlages
Stimmen
Roth, Gordon GfL 684
Grunert, Matthias SPD 1.466 
 Menzel, Felix CDU  1.100 
Teichert, Andreas Einzelwahlvorschlag Teichert 240 
 Klaps. Jan-Hendrik AfD  1.294 
 Eppinger, Sven Einzelwahlvorschlag Eppinger 960 
 Neumann, Jochen Einzelwahlvorschlag Neumann  3.278 
 Wendel, Olaf Einzelwahlvorschlag Wendel 324 

Erforderliche Stimmenzahl:

  • Die Stimmenzahl, die mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen umfasst, beträgt mindestens 4.673 Stimmen.
  • Die Stimmenzahl, die 15 vom Hundert der wahlberechtigten Personen umfasst, beträgt 2.566 Stimmen.
  • Die erforderliche Stimmenzahl für die Wahl zum Bürgermeister beträgt 4.673 Stimmen.

Für die Stichwahl am 19. Oktober 2025 sind nachstehende Bewerber zugelassen:

  • Grunert, Matthias, SPD, mit 1.466 Stimmen und
  • Neumann, Jochen, Einzelwahlvorschlag Neumann, mit 3.278 Stimmen.

Bei der Ermittlung und Feststellung der Bewerber für die Stichwahl war kein Losentscheid erforderlich.

Gegen die Gültigkeit der Wahl kann nach Maßgabe des § 55 Brandenburgisches Kommunalwahlgesetzbinnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei dem Wahlleiter der Stadt Luckenwalde, Markt 10, 14943 Luckenwalde Einspruch (Wahleinspruch) erhoben werden, mit der Begründung, dass die Wahl nicht den gesetzlichen Vorschriften entsprechend vorbereitet oder durchgeführt oder in anderer unzulässiger Weise in ihrem Ergebnis beeinflusst ist.

Veröffentlicht: 

01.10.2025 
Seite drucken | Autor: Hubert Dalbock, Wahlleiter | zuletzt geändert am: 01.10.2025