Wahlausschuss entscheidet über die Zulassung der Wahlvorschläge
Bekanntmachung des Wahlleiters gemäß § 4 Absatz 1 Brandenburgischer Kommunalwahlverordnung (BbgKWahlV)
Öffentliche Sitzung des Wahlausschusses für das Wahlgebiet der Stadt Luckenwalde über die Zulassung der Wahlvorschläge zur Wahl der hauptamtlichen Bürgermeisterin/des hauptamtlichen Bürgermeisters der Stadt Luckenwalde am 28. September 2025
Einladung 3. öffentliche Sitzung des Wahlausschusses der Stadt Luckenwalde Kommunalwahl Wahlperiode 2024 - 2029
- Sitzungstermin: 28. Juli 2025
- Sitzungsbeginn: 16:00 Uhr
- Sitzungsort: Stadt Luckenwalde, Sitzungssaal, Markt 10, 14943 Luckenwalde
Tagesordnung:
- Eröffnung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit
- Bestimmung der Schriftführerin/des Schriftführers
- Prüfung der eingereichten Wahlvorschläge und Beschlussfassung über ihre Zulassung oder Zurückweisung gemäß § 38 Absatz 3 BbgKWahlV
- Feststellung der zugelassenen Wahlvorschläge in der in § 38 Absatz 7 Satz 2 BbgKWahlV vorgeschriebenen Form
- Verkündung der Entscheidung des Wahlausschusses gemäß § 38 Absatz 8 BbgKWahlV durch den Wahlleiter
Der Wahlausschuss verhandelt und entscheidet in öffentlicher Sitzung. Jede Person hat Zutritt zu der öffentlichen Sitzung. Der Wahlleiter ist befugt, Personen, die die Ruhe und Ordnung stören, aus dem Sitzungsraum zu verweisen (§ 4 Absatz 1 BbgKWahlV).
Der Wahlausschuss ist beschlussfähig, wenn außer dem Wahlleiter mindestens zwei weitere Mitglieder anwesend sind (§ 16 Absatz 3 Brandenburgisches Kommunalwahlgesetz).