Unterschriften Beglaubigung
Unterschriften und Handzeichen auf Schriftstücken werden von Behörden beglaubigt, wenn das unterzeichnete Schriftstück zur Vorlage bei einer Behörde oder bei einer sonstigen Stelle, der auf Grund einer Rechtsvorschrift das unterzeichnete Schriftstück vorzulegen ist, benötigt wird.
Rechtsgrundlage(n)
Weitere Informationen
Zuständige Stelle
Bürgerbüro: Detailseite
Abteilungsleiterin: Franziska Keip
- E-Mail schreiben (Einwohnermeldewesen)
- E-Mail schreiben (Wohnen/Soziales)
Kontakt
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Frau Anke Liesigk: Detailseite
Sitz / Postanschrift:Markt 10
- Telefon: 03371 672-329
- E-Mail schreiben
- Aufzug vorhanden
- Zugang barrierefrei
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Frau Jennifer Hannuschke-Fechner: Detailseite
Sitz / Postanschrift:Markt 10
- Telefon: 03371 672-300
- E-Mail schreiben
- Aufzug vorhanden
- Zugang barrierefrei
Seite drucken | zuletzt geändert am: 07.10.2026