Beteiligung an der Bauleitplanung
Aktuell: Bebauungsplan Nr. 52/2023 „Trebbiner Straße/ Mühlenstraße“
Hier werden gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) die Inhalte ortsüblicher Bekanntmachungen der Stadt Luckenwalde zur Veröffentlichung von Bauleitpänen im Internet und die jeweils zu veröffentlichenden Unterlagen bereitgestellt. Außerdem finden Sie hier Unterlagen zu anderen Verfahrensschritten mit Öffentlichkeitsbeteiligung, insbesondere zur frühzeitigen Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 BauGB.
Hinweis:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt:
Bebauungsplan Nr. 52/2023 „Trebbiner Straße/ Mühlenstraße“
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Luckenwalde hat in öffentlicher Sitzung am 05. Mai 2026 beschlossen, den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 52/2023 „Trebbiner Straße/ Mühlenstraße“ einschließlich Begründung gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) für die Dauer eines Monats im Internet zu veröffentlichen. Zusätzlich zu der Veröffentlichung im Internet sollen die Unterlagen durch eine öffentliche Auslegung zur Verfügung gestellt werden.
Der Bebauungsplan umfasst die Fläche der Grundstücke Trebbiner Straße 30 sowie 30 a-d und Mühlenstraße 5, 8 und 9 (Gemarkung Luckenwalde, Flur 1, Flurstücke 71/2, 73, 74, 373, 374 sowie Flur 14, Flurstück 245/3). Die Lage und Abgrenzung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 52/2023 „Trebbiner Straße/ Mühlenstraße“ ist der nachfolgenden Karte zu entnehmen.Ziel der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 52/2023 „Trebbiner Straße/ Mühlenstraße“ ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von Wohngebäuden zwischen der Bestandsbebauung und der Nuthe zu schaffen. Neben der baulichen Verdichtung des Blockinnenbereiches ist die Weiterentwicklung des Nuthe-Grünzuges maßgebliche Zielstellung.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 52/2023 „Trebbiner Straße/ Mühlenstraße“ erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB.
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 52/2023 „Trebbiner Straße/ Mühlenstraße“ mit Begründung sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und Gutachten werden in der Zeit vom 18. Juni bis zum 18. Juli 2026 unter www.luckenwalde.de in das Internet eingestellt sowie über www.bb.beteiligung.diplanung.de/plan/trebbiner-strasse-muehlenstrasse-luckenwalde zugänglich sein.
Darüber hinaus werden die Unterlagen bei der Stadtverwaltung Luckenwalde, Markt 1 in 14943 Luckenwalde (Zugang über Breite Straße 54) im selben Zeitraum zu folgenden Zeiten öffentlich ausliegen:
| Montag bis Mittwoch: | 8:30 Uhr – 12:00 Uhr, 13:00 Uhr – 15:00 Uhr |
| Donnerstag: | 8:30 Uhr – 12:00 Uhr, 13:00 Uhr – 18:00 Uhr |
| Freitag: | 8:30 Uhr – 12:00 Uhr. |
Für eine Erörterung wird um eine Terminvereinbarung gebeten (E-Mail: bauplanung@luckenwalde.de oder Telefon: 03371/ 672 354).
Während dieser Frist können beim Stadtplanungsamt Stellungnahmen schriftlich eingereicht oder zur Niederschrift vorgetragen werden:
| E-Mail: | bauplanung@luckenwalde.de |
| Postanschrift: | Stadt Luckenwalde, Markt 10, 14943 Luckenwalde |
| Fax: | 03371/ 672 405 |
Gemäß § 4a Absatz 5 BauGB gilt: Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Folgende Unterlagen stehen zur Einsicht bereit: