Hundesteuerermäßigung beantragen

Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Ermäßigung der Hundesteuer möglich.

Beschreibung

Die Steuer wird auf Antrag auf 50 v.H. des Steuersatzes nach § 3 ermäßigt für

  1.     Hunde, die zur Bewachung von Gebäuden, welche von dem nächsten bewohnten Gebäude mehr als 200 Meter entfernt liegen, erforderlich sind,
  2.     Jagdgebrauchshunde von Jagdausübungsberechtigten, sofern diese Inhaber eines gültigen Jagdscheines sind, jedoch für höchstens zwei Hunde,
  3.     Hunde, die als Melde-, Sanitäts-, oder Schutzhunde verwendet werden und die dafür vorgesehenen Prüfungen erfolgreich abgelegt haben; die Ablegung der Prüfung ist durch Vorlage eines Prüfungszeugnisses nachzuweisen und die Verwendung des Hundes in geeigneter Weise glaubhaft zu machen.

Rechtsgrundlagen

Verfahrensablauf

  1. Steuerermäßigungen werden nur gewährt, wenn der Hund, für den Steuervergünstigung in Anspruch genommen wird, für den angegebenen Zweck hinlänglich geeignet ist.
  2. Steuerermäßigungen werden nicht gewährt für gefährliche Hunde im Sinne des § 2 der Satzung. Dies gilt nicht für solche Hunde, für die der Hundehalter den Nachweis nach § 3 Absatz 2 Satz 2 der Satzung erbringen kann.
  3. Der Antrag auf Steuerbefreiung oder Steuerermäßigung ist spätestens zwei Wochen vor Beginn des Monats, in dem die Steuervergünstigung wirksam werden soll, schriftlich bei der Stadt Luckenwalde, Kämmerei, Abteilung Steuern zu stellen. Bei verspätetem Antrag wird die Steuer für den nach Eingang des Antrages beginnenden Kalendermonat auch dann nach den Steuersätzen des § 3 erhoben, wenn die Voraussetzungen für die beantragte Steuervergünstigung vorliegen.
  4. Die Steuervergünstigung wird auf dem betreffenden Abgabenbescheid bescheinigt. Diese Bescheinigung gilt in den Fällen des § 4 Abs. 2 und 3 nur für die Halter, für die sie beantragt und erteilt worden ist.
  5. Fallen die Voraussetzungen für eine Steuervergünstigung weg, so ist dies innerhalb von zwei Wochen nach dem Wegfall der Stadt Luckenwalde, Kämmerei, Abteilung Steuern schriftlich anzuzeigen.                               


Rechtsbehelf

Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag zur Hundesteuerermäßigung.

Hinweise (Besonderheiten)

Wenn Sie Ihren Hund nach einem Umzug ummelden, müssen Sie in der Regel auch den Antrag auf Ermäßigung von der Hundesteuer erneuern.