Ummeldung des Kindes in eine andere Kita/Hort (kommunale Einrichtungen)

Hier können Sie einen Wechsel der Kita bzw. des Hortes für Ihr Kind innerhalb der kommunalen Einrichtungen beantragen. Bitte geben Sie an, welche Einrichtung aktuell besucht wird, welche Einrichtung gewünscht ist und das gewünschte Wechseldatum. Die Kitaverwaltung prüft das Anliegen und gibt Ihnen schriftlich Bescheid.

Rechtsgrundlage(n)

Kommunale Satzung
 

Rechtsgrundlage - Ortsrecht

Erforderliche Unterlagen

Antrag zum Wechsel der KITA/Hort

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Frist

Bitte beantragen Sie den Wechsel rechtzeitig.

Bearbeitungsdauer

  • 2 — 4 Woche(n)

Voraussetzungen

Ihr Kind besucht bereits eine kommunale Einrichtung.

Verfahrensablauf

Sie beantragen den Wechsel der Einrichtung. Die Kitaverwaltung prüft Ihr Anliegen und gibt Ihnen eine schriftliche Rückmeldung.