Ummeldung des Kindes in eine andere Kita/Hort (kommunale Einrichtungen)
Hier können Sie einen Wechsel der Kita bzw. des Hortes für Ihr Kind innerhalb der kommunalen Einrichtungen beantragen. Bitte geben Sie an, welche Einrichtung aktuell besucht wird, welche Einrichtung gewünscht ist und das gewünschte Wechseldatum. Die Kitaverwaltung prüft das Anliegen und gibt Ihnen schriftlich Bescheid.
Rechtsgrundlage(n)
Kommunale Satzung
Rechtsgrundlage - Ortsrecht
Erforderliche Unterlagen
Antrag zum Wechsel der KITA/Hort
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Frist
Bitte beantragen Sie den Wechsel rechtzeitig.
Bearbeitungsdauer
- 2 — 4 Woche(n)
Voraussetzungen
Ihr Kind besucht bereits eine kommunale Einrichtung.
Verfahrensablauf
Sie beantragen den Wechsel der Einrichtung. Die Kitaverwaltung prüft Ihr Anliegen und gibt Ihnen eine schriftliche Rückmeldung.