Ergebnisse STVV vom 5. Mai 2026
Beschlussfassungen im öffentlichen Teil der Sitzung:
Vorlagennummer: B-8144/2026
Titel: Ordnungsbehördliche Verordnung der Stadt Luckenwalde zur Ladenöffnung aus besonderem Anlass
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt: Die in der Anlage dieser Beschlussvorlage beigefügte Ordnungsbehördliche Verordnung der Stadt Luckenwalde zur Ladenöffnung aus besonderem Anlass im Jahr 2026 nach § 5 Abs. 1 des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes (BbgLöG).
Vorlagennummer: B-8146/2026
Titel: Förderung gemeinnütziger Verbände, Vereine und sozialer Organisationen 2026
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Vergabe der finanziellen Zuwendungen gemäß der Förderrichtlinie zur Unterstützung gemeinnütziger Verbände, Vereine und sozialer Organisationen der Stadt Luckenwalde für das Jahr 2026 wie folgt:
- Der Arbeitslosenverband Deutschland, Landesverband Brandenburg e. V. (Luckenwalder Tafel) erhält 6.500,00 Euro.
- Der Ambulante Palliativ- und Hospizdienst Luckenwalde e. V. erhält 2.000,00 Euro.
- Die Akademie 2. Lebenshälfte im Land Brandenburg e. V. erhält 4.000,00 Euro.
- Die LUBA GmbH erhält 4.500,00 Euro.
Vorlagennummer: B-8147/2026
Titel: Entwurfs- und Offenlegungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 52/2023 „Trebbiner Straße/Mühlenstraße“
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
- Die Auswertung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 BauGB wird gebilligt (Anlage 1 zur Beschlussvorlage, Stand: 27. März 2026).
- Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 52/2023 (Anlage 2, Stand: 27. März 2026) mit der dazugehörigen Begründung (Anlage 3 zur Beschlussvorlage, Stand: 27. März 2026) wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.
- Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 52/2023 mit der dazugehörigen Begründung wird gemäß § 3 Absatz 2 BauGB im Internet veröffentlicht. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Unterlagen durch eine öffentliche Auslegung zur Verfügung gestellt. Gleichzeitig werden die betroffenen Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB beteiligt.
Vorlagennummer: B-8148/2026
Titel: Kooperationsvereinbarung zum GRW-Regionalbudget III Luckenwalde
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt: Der Bürgermeister wird ermächtigt, eine Kooperationsvereinbarung mit dem Landkreis Teltow-Fläming zum GRW-Regionalbudget III zu schließen.
Vorlagennummer: B-8149/2026
Titel: 11. Änderungsvertrag zum Konzessionsvertrag zwischen der Stadt Luckenwalde und der LUBA GmbH
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt: die 11. Änderung zum Konzessionsvertrag zwischen der Stadt Luckenwalde und der LUBA GmbH gemäß Anlage 1 (zur Beschlussvorlage).
Vorlagennummer: B-8151/2026
Titel: 1. Änderung des Grundsatzbeschlusses zur Anwendung des Gesetzes zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung (Novellierung BauGB), 2025 (BauTurbo)
- von der Verwaltung zurückgezogen und zur Beratung in den Fachausschuss (nach der Sommerpause) verwiesen
Vorlagennummer: B-8153/2026
Titel: Zustimmung zur Beitragsordnung der kommunalen Arbeitsgemeinschaft "Ausbau der Anhalter Bahn"
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt: Dem im Entwurf der Beitragsordnung der kommunalen Arbeitsgemeinschaft „Ausbau der Anhalter Bahn“ festgelegten Mitgliedsbeitrag von 2.000 € pro Jahr für Kommunen mit 10.000 bis 40.000 Einwohnern wird zugestimmt.
Vorlagennummer: A-8036/2026/1
Titel: Antrag: Die lokale Wirtschaft fördern – Informationsveranstaltung für Unternehmen als effektives und zielgenaues Instrument für Information, Dialog und regionale Wertschöpfung
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt: Der Bürgermeister wird beauftragt, erstmalig im vierten Quartal 2026 sowie anschließend alle 2 Jahre eine Informationsveranstaltung für Unternehmen zu organisieren und durchzuführen. Im Rahmen der Veranstaltung sind die Unternehmen insbesondere über anstehende Projekte und Investitionen der Stadt Luckenwalde sowie über Entwicklungen und Bedingungen des Vergaberechts zu informieren.
Vorlagennummer: A-8044/2026
Titel: Antrag: Reduzierung Personalkosten bzw. Stellenplan sowie in der Verwaltung die Budgets um insgesamt 10 % - Fraktion GfL
- abgelehnt
Vorlagennummer: A-8045/2026
Titel: Antrag: Umstellung der Wärmeversorgung des städtischen Bauhofes
- zurückgezogen
Vorlagennummer: A-8046/2026
Titel: Antrag: Wirtschaftliche Entwicklung durch regionale Kooperation fördern – den Biotechnologiepark Luckenwalde als Schlüsselvorhaben der Regionale Havelland-Fläming festlegen
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
Der Bürgermeister wird beauftragt,
- gegenüber den verantwortlichen regionalen Schlüsselakteuren der Region Havelland-Fläming (Regionale Havelland-Fläming) darauf hinzuwirken, sich auf die Modernisierung der Bestandsinfrastruktur sowie die Schaffung weiterer moderner und hochwertiger Gebäudeinfrastruktur (Labore, Reinräume, Büroflächen) im Biotechnologiepark Luckenwalde als ein Schlüsselvorhaben der Regionale Havelland-Fläming zu verständigen,
- im Anschluss an die Übereinkunft auf den Biotechnologiepark als Schlüsselvorhaben ist in Zusammenarbeit mit dem Landkreis Teltow-Fläming sowie der Struktur- und Wirtschaftsförderungsgesellschaft des Landkreises Teltow-Fläming mbH (SWFG) eine entsprechende Vorhabenskizze zu erarbeiten und diese bei der Landesregierung einzureichen. Im Rahmen der Erstellung der Vorhabenskizze ist zu prüfen, ob diese neben den genannten baulichen Maßnahmen ebenso die Ansiedlung eines auf Biotechnologie ausgerichteten Forschungsinstituts beinhalten kann.
- mindestens alle sechs Monate im städtischen Wirtschafts- und Finanzausschuss zum aktuellen Stand der Umsetzung des Beschlusses zu berichten.
Vorlagennummer: A-8041/2026
Titel: Antrag: Prüfung der Einführung einer Übernachtungssteuer (Bettensteuer) in der Stadt Luckenwalde
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt: Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Luckenwalde beauftragt die Stadtverwaltung zu prüfen, ob die Einführung einer kommunalen Übernachtungssteuer (Bettensteuer) als örtliche Aufwandsteuer gemäß Artikel 105 Absatz 2a Grundgesetz in Verbindung mit § 3 Kommunalabgabengesetz Brandenburg rechtlich zulässig, administrativ umsetzbar und wirtschaftlich sinnvoll sein könnte.
Im Rahmen der Prüfung sollen insbesondere folgende Aspekte betrachtet werden:
- die Anzahl der Beherbergungsbetriebe sowie der im Stadtgebiet vorhandenen Bettenkapazitäten,
- die jährlichen Übernachtungszahlen sowie mögliche Einnahmepotenziale bei unterschiedlichen Steuermodellen,
- der zu erwartende Verwaltungsaufwand für Stadtverwaltung und Beherbergungsbetriebe,
- mögliche Auswirkungen auf Tourismus, Geschäftsreisende und den lokalen Beherbergungsmarkt.
Die Ergebnisse der Prüfung sind der Stadtverordnetenversammlung vorzulegen. Sofern sich aus der Prüfung eine rechtliche und wirtschaftliche Umsetzbarkeit ergibt, kann die Verwaltung gebeten werden, einen möglichen Satzungsentwurf zur weiteren Beratung vorzubereiten.
Beschlussfassung im nicht öffentlichen Teil der Sitzung:
Vorlagennummer: B-8152/2026
Titel: Anmietung einer Photovoltaik-Anlage Kita Weichpfuhl
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt: Die Stadt schließt mit der BürgerEnergieGenossenschaft Teltow-Fläming eG einen Vertrag über die Anmietung der Photovoltaikanlage auf den Dachflächen der Kita Weichpfuhl für die Dauer von 20 Jahren ab. Als Miete wird ein jährliches Entgelt vereinbart.
Vorlagennummer: B-8154/2026/1
Titel: Urlaubsgewährung für den Bürgermeister für das Kalenderjahr 2026
Mit dem Beschluss genehmigt die Stadtverordnetenversammlung die vom Bürgermeister eingereichte Urlaubsplanung 2026. In Fällen besonderer Dringlichkeit bzw. bei einzelnen Urlaubstagen, die nicht Gegenstand der eingereichten Urlaubsplanung sind, ist der Bürgermeister verpflichtet, den Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung vorab zu unterrichten.