Poller zur Sicherung des Boulevards
An allen Zufahrten zum Boulevard sind inwischen Poller eingebaut, damit keine Autos mehr illegal die Fußgängerzone queren. Eine Zufahrt ist nur noch über die Dahmer Straße möglich. Sie ist ausschließlich für Anwohner und Lieferverkehr erlaubt.
Das Befahren des Boulevards mit E-Scootern oder S-Pedelecs über 25 km/h ist übrigens verboten. Und für alle Fahrradfahrer gilt: Schrittgeschwindigkeit beachten. Genauere Informationen zu Elektrokleinstfahrzeugen gibt der ADAC.
Seit Jahren wurde das Fahrverbot auf der Breiten Straße immer wieder ignoriert. Der Ausschuss für Bau- und Stadtentwicklung, Umweltschutz und Verkehr erklärte sich im vergangenen November mit dem Vorschlag der Verwaltung einverstanden, dem baulich ein Ende zu setzen. Insgesamt 31 feste Poller wurden an allen Zufahrten im Boden verankert.
Eine Lücke ist nur an der Zufahrt aus Richtung Dahmer Straße. Diese bleibt entsprechend der Beschilderung ausschließlich für Anwohner ganztags nutzbar, für den Lieferverkehr nur zu festgesetzten Zeiten von 7 bis 11 Uhr, von 13 bis 14 Uhr und von 18 bis 21 Uhr. Der Stadtmarketingverein hatte das mit den Händlern auf dem Boulevard abgesprochen. Nur wenn es gar nicht anders geht, würden hier auch noch versenkbare Poller eingebaut werden.
Der Boulevard soll so seine Funktion als Fußgängerzone, die zum Schlendern und gemütlichen Aufenthalt einlädt, erfüllen können. Das immer wieder beobachtete Abkürzen über den Boulevard gefährdete Fußgänger und Radfahrer.