Im Idealfall der Verursacher

Auch wenn es heißt: „Scherben bringen Glück.“, dann gilt das nur für Porzellanscherben. Eine zerbrochene Glasflasche auf Wegen, Straßen oder Plätzen bringt garantiert kein Glück.

Im Gegenteil: Spitze, scharfkantige Glasscherben können beim Hineintreten Menschen und Tiere verletzen. Ferner können Reifen jeglicher Art (z. B. von Rollator, Kinderwagen, Rollstuhl, Fahrrad und Autos) beim Überfahren beschädigt werden.

Doch wer kümmert sich um die Beseitigung der Glasscherben? Im Idealfall der Verursacher.

Und wenn nicht? Dann richtet sich die Reinigungspflicht danach, auf welcher Fläche die Scherben liegen:

  • Sollten sie auf dem Gehweg liegen, fällt die Beseitigung dem Anlieger gemäß Straßenreinigungssatzung zu.
  • Befinden sich die Glasscherben weder auf Gehwegen noch Straßen, so liegt die Beseitigungspflicht bei dem jeweiligen Grundstückseigentümer der Fläche.
  • Liegen die Scherben jedoch auf der Straße, werden sie im Rahmen des Reinigungszyklus‘ der Kehrmaschine von dieser beseitigt.
  • Sollte es sich um große Mengen Glasscherben handeln, die mitunter als Gefahr für Passanten gelten könnten, wird im Einzelfall auch der Bauhof zur zügigen Beseitigung der Scherben beauftragt.

Zur Sicherheit aller und für eine schöne, saubere Stadt ergeht folgende Bitte an alle Einwohner und Gäste Luckenwaldes: Entsorgen Sie Flaschen (wie auch jeden anderen Müll) ordnungsgemäß. Und wenn Ihnen doch einmal eine Glasflasche oder ein Glas herunterfällt und zerbricht, lassen Sie die Scherben bitte nicht liegen.

Vielen Dank!

Seite drucken | Autor: Britta Jähner | zuletzt geändert am: 28.05.2026