STVV tagt am 3. November

Am Dienstag, den 3. November 2026 findet um 18:30 Uhr die nächste Sitzung der Stadtverordnetenversammlung im Sitzungssaal des Rathauses, Markt 10 in Luckenwalde statt.

Die Einladung einschließlich Tagesordnungspunkten finden Sie im Bürgerinfoportal der Stadt Luckenwalde.

In der Sitzung geht es um:

  • Änderung Stellenplan aufgrund Richtlinie MBJS zur Förderung der Schulsozialarbeit im Rahmen des Startchancen-Programms
  • Berufung sachkundige Einwohner in die Ausschüsse der Stadtverordnetenversammlung
  • Änderung der Gebührenordnung des Archivs der Stadt Luckenwalde
  • Abberufung der allgemeinen Stellvertretung des hauptamtlichen Bürgermeisters zum 31.12.2026
  • Benennung einer allgemeinen Stellvertretung für den hauptamtlichen Bürgermeister ab 01.01.2027
  • Antrag zum Erhalt und nachhaltige Sanierung der historischen Pflasterstraßen im Sinne des Schwammstadt-Konzepts – Langlebigkeit, Umweltschutz und Ressourcenschonung sichern
  • Antrag: Allgemeine Wirtschaftlichkeitsprüfung & Förderoption: Einsatz von Solarthermie-Anlagen (in Kombination mit optimaler Flächenaufteilung zu PV) auf städtischen Gebäuden mit Fernwärme- oder Gasversorgung
  • Antrag: Erlass einer Benutzungsordnung für die städtische Aktions- und Kunstfläche an der Schützenstraße
  • Antrag: Prüfung der Verwendung städtischer Mittel und sonstiger Unterstützungsleistungen zugunsten des Stadtmarketing Luckenwalde e. V. sowie sofortige Einstellung – hilfsweise Sperrung – weiterer Mittel
  • Antrag zur Förderung der Brandenburgischen Frauenwochen 2027 in Luckenwalde - Bereitstellung eines kommunalen Veranstaltungsbudgets für die Brandenburgischen Frauenwochen vom 1. bis 31. März 2027
  • Information zu Ausgleichsbeträgen und Bekanntgabe der aktualisierten besonderen Bodenrichtwerte in den Sanierungsgebieten "Innenstadt" und "Zentrum"

Jede Person kann - ohne vorherige Anmeldung - an dem öffentlichen Teil der Sitzung teilnehmen. 

Einwohnerinnen und Einwohner Luckenwaldes können sich aktiv an der Einwohnerfragestunde beteiligen.

Hinweise zur Einwohnerfragestunde

In öffentlichen Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung und ihrer Ausschüsse sowie Ortsbeiratssitzungen (Gremien) sind alle Einwohner berechtigt, kurze mündliche Fragen zu Beratungsgegenständen dieser Sitzung oder anderen Angelegenheiten der Stadt Luckenwalde an die Vertreter der Gremien oder den Bürgermeister bzw. dessen Vertreter zu stellen sowie Vorschläge und Anregungen zu unterbreiten. Die Einwohnerfragestunde dient nicht der Klärung von Einzelproblemen der Einwohner. Eine Diskussion über das Anliegen oder die erteilte Antwort findet nicht statt.

Rechtsgrundlagen:

Seite drucken | Autor: Britta Jähner | zuletzt geändert am: 29.10.2026