Informationsveranstaltung zum Behindertentestament
Vergangenen Mittwoch hatte der Beirat für Menschen mit Behinderung der Stadt Luckenwalde in Zusammenarbeit mit dem Landesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen Berlin-Brandenburg e. V. zu einem Vortrag in die Bibliothek im Bahnhof eingeladen. Rechtsanwältin und Notarin Rebecca Wetzel-Spöttlich informierte über das komplexe Thema Erbrecht. Dabei ging es vor allem um ein Testament zu Gunsten behinderter Menschen. Der Beirat hatte die Nachfrage zu diesem Thema gut eingeschätzt - der Seminarraum der Bibliothek war voll besetzt.
Um auch über den Tod hinaus bestmögliche Vorsorge für ein behindertes Kind zu leisten, gibt es in Sachen Testament einiges zu bedenken, wie Frau Wetzel-Spöttlich erklärte. Erbe wird im Sozialrecht als verwertbares Vermögen eingestuft und wegen des Nachrangprinzips entfällt die Sozialhilfe, wenn das Kind unmittelbar begünstigt wird. Frau Wetzel-Spöttlich erklärte Varianten der Erbeinsetzung, Vor- und Nacherbschaft und die Anordnung zur Testamentsvollstreckung. Sie ging kurz auf die Regelungen zu Vormund oder Betreuer für das Kind ein und gab auch einen Überblick über praktische Fragen wie Kosten, Hinterlegung beim Amtsgericht und Anforderungen an ein selbst verfasstes Testament. Sylvia Müller, Vorsitzende des Beirates für Menschen mit Behinderung, bedankte sich für den informativen Vortrag.