Ausgleichsbeträge und aktualisierte Bodenrichtwerte

Sanierungsmaßnahmen tragen wesentlich zur Wertsteigerung der Grundstücke in Sanierungsgebieten bei. Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ist die Stadt Luckenwalde dazu verpflichtet, die Grundstückseigentümer an den Kosten der Sanierung zu beteiligen. Dies geschieht durch Erhebung eines Ausgleichsbetrages in Höhe der sanierungsbedingten Bodenwertsteigerung für die betroffenen Grundstücke in den Sanierungsgebieten.

Über dieses Thema referierte Torsten Dutschke vom Stadtplanungsamt am 5. Oktober 2026 im Ausschuss für Wirtschaft und Finanzen:

Die Sanierungsverfahren in den Gebieten „Innenstadt“ und „Zentrum“ sind weit fortgeschritten. Mit der aktuellen Wertermittlung liegt nun eine neue Grundlage für die weitere Bearbeitung der Ausgleichsbeträge vor. Der Ausgleichsbetrag ergibt sich grundsätzlich aus der sanierungsbedingten Bodenwerterhöhung, also aus der Differenz zwischen Anfangs- und Endwert. Die konkrete Ermittlung erfolgt grundstücksbezogen. Die besonderen Bodenrichtwerte bilden eine zonale Bewertungsgrundlage (Immobilienbewertung).

Die gesetzliche Regelung sieht grundsätzlich vor, dass der Ausgleichsbetrag nach Abschluss der Sanierung erhoben wird. Die Gemeinde kann jedoch bereits vor Abschluss der Sanierung eine vorzeitige Ablösung im Ganzen zulassen, was die Stadt Luckenwalde bereits in der Vergangenheit praktiziert hat. Außerdem kann auf Antrag des Eigentümers eine vorzeitige Festsetzung erfolgen, wenn hierfür ein berechtigtes Interesse besteht und der Betrag mit hinreichender Sicherheit ermittelt werden kann. Daneben besteht die Möglichkeit, Vorauszahlungen auf den Ausgleichsbetrag zu erheben. 

Die Verwaltung beabsichtigt, der Stadtverordnetenversammlung im November 2026 eine gesonderte Beschlussvorlage zum weiteren Umgang mit der freiwilligen und vorzeitigen Ablösung der Ausgleichsbeträge vorzulegen.

Die komplette Informationsvorlage einschließlich gehaltener Präsentation finden Sie in den Sitzungsunterlagen im Bürgerinfoportal der Stadt Luckenwalde - Ausschuss Wirtschaft und Finanzen vom 5. Oktober 2026 unter Tagesordnungspunkt 7.1 zum Nachlesen.

Seite drucken | Autor: Britta Jähner | zuletzt geändert am: 08.10.2026