eID-Karte für Unionsbürger und Angehörige des europäischen Wirtschaftsraums Änderung

Als Inhaberin bzw. Inhaber eines Personalausweises oder Reisepasses sind Sie verpflichtet, der Personal-/Passbehörde unverzüglich Ihr Dokument vorzulegen, wenn eine Eintragung unzutreffend ist. Dies gilt ebenso für die eID-Karte, welche – wie der Personalausweis – über eine Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis verfügt.

Darüber hinaus erfüllt die Anschrift für die Adressbestätigungsfunktion des Online-Ausweises wichtige Aufgaben, sodass darauf zu achten ist, dass auf dem Chip die aktuelle Anschrift gespeichert ist. Ohne die Adressänderung können Online-Dienste ggf. nicht genutzt werden oder evtl. Rücksendungen nicht bei der antragstellenden Person ankommen.

Die Adressänderung können Sie persönlich bei der Pass-/Personalausweis- und eID-Karte-Behörde (Gemeinde, Stadt oder Verwaltungsgemeinschaft) oder im Zuge einer elektronischen Anmeldung über das Internet durchführen.

Rechtsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

Identitätsnachweis

Kosten

  • Gebühr: 37,00 EUR (Vorkasse: nein)

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung dauert in der Regel 2 bis 4 Wochen

Voraussetzungen

Im Inland gemeldet, Unionsbürger

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 14.01.2026
Fachlich freigegeben durch:

Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg