elektronischer Identitätsnachweis Sperrung

Wurde der elektronische Identitätsnachweis aktiviert, so können Sie die Sperrung bei Verlust oder Diebstahl des Personalausweises bei der zuständigen Stelle veranlassen.

Voraussetzungen

  • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
  • Gemeldet in der Kommune mit Hauptwohnsitz

Kosten

  • Sperrung gebührenfrei
  • Kosten für den Anruf bei der Sperrhotline: siehe Kontakt

Kostenfrei

Frist

unverzüglich

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung dauert in der Regel 1 Tag

Verfahrensablauf

Die Sperrung erfolgt durch Sie persönlich über die Personalausweisbehörde oder telefonisch über die Sperrhotline und wird sofort eingeleitet.

Gleichzeitig informiert die Personalausweisbehörde die Polizei über den Verlust des Ausweises.

Für den Anruf bei der Sperrhotline ist das persönliche Sperrkennwort erforderlich (wurde Ihnen im PIN-Brief mitgeteilt).

Liegt Ihnen dies nicht vor, kann das Sperrkennwort bei der Personalausweisbehörde erfragt werden, in der der Ausweis beantragt worden ist. Hierfür sind Ihr persönliches Erscheinen und ein Identitätsnachweis notwendig.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 09.01.2015
Fachlich freigegeben durch:

BMI, IT I 4

Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg

14.01.2026