Aufgaben
Die Feuerwehr Luckenwalde ist eine freiwillige Feuerwehr mit hauptamtlichen Kräften.
Sie ist zuständig für den Brandschutz und die technische Hilfeleistung nach Unglücksfällen sowie bei öffentlichen Notlagen. Hierzu gehören u. a. Brandbekämpfung, Menschenrettung, Tierrettung, Umweltschutz, ABC-Schutz, vorbeugender Brandschutz, technische Hilfeleistung.
Im Bereich der Feuerwache Luckenwalde arbeiten 23 hauptamtliche Feuerwehrkräfte (31.12.2023). Diese hauptberuflichen Kräfte stehen für den ersten Abmarsch innerhalb kürzester Zeit bereit. Die Ausrückstärke umfasst hierbei in der Zeit von 7 bis 19 Uhr eine Staffel (1:5) und in der Zeit von 19 bis 7 Uhr einen selbständigen Trupp (1:2). Je nach Lage bzw. Einsatzobjekt erhöht diese Einheit sofort ihre Personalstärke durch gezielte Alarmierung ehrenamtlicher Kräfte. Zur Freiwilligen Feuerwehr Luckenwalde gehören insgesamt rund 144 Mitglieder.
Welche Aufgabe hat die Feuerwehr der Stadt Luckenwalde?
Der vorbeugende Brand- und Gefahrenschutz gehört neben dem abwehrenden Brandschutz zu den Aufgaben der Feuerwehr der Stadt Luckenwalde.
Grundziele des vorbeugenden Brand- und Gefahrenschutzes sind es, die Entstehung und Ausbreitung von Feuer und Rauch zu vermeiden sowie im Brandfall die Rettung von Menschen, Tieren, Sachwerten und die Durchführung wirksamer Löschmaßnahmen zu ermöglichen. Weiterhin kommt der Vermeidung von Umweltschäden durch Brandfolgeerscheinungen, Explosionen und Emissionen einer ständig wachsenden Bedeutung zu (ökologische Brandschutzmaßnahmen). Der vorbeugende Brand- und Gefahrenschutz berücksichtigt interdisziplinär alle Rechtsgebiete, insbesondere das Baurecht, das Bundesimmissionsschutzrecht und das Gefahrstoffrecht.
Zu den Aufgabenschwerpunkten der Brandschutzdienststelle gehören:
1. Abgabe von brandschutztechnischen Stellungnahmen im bauaufsichtlichen Genehmigungs- und anderen Planverfahren, im Besonderen:
- Schaffung sicherer Flucht- und Rettungswege
- Herstellung sicherer Angriffswege für die Feuerwehr, wie Zugänge, Zufahrten und Flächen für die Feuerwehr
- Sicherstellung der objektbezogenen Löschwasserversorgung
- anlagentechnische Brandschutzmaßnahmen
- bauliche Brandschutzmaßnahmen
2. Durchführung von Brandsicherheitsschauen gemäß Brandschutzgesetz und Brandschauverordnung des Landes Brandenburg
- Gefahrenanalyse, Sicherung der Flucht- und Rettungswege
- Feststellung von brandschutzrelevanten Mängeln und Festlegung von Maßnahmen zur Mängelbeseitigung
- Beratung und Hinweise zur Verbesserung des Brandschutzes
3. Durchführung von Brandsicherheitswachen
Bei Veranstaltungen, bei denen eine erhöhte Brandgefahr besteht, und bei denen bei Ausbruch eines Brandes eine große Anzahl von Personen gefährdet würde.
4. Maßnahmen der Brandschutzplanung, -erziehung und Öffentlichkeitsarbeit
- Erstellung von Alarm- und Einsatzplänen, Beratung bei der Erstellung von betrieblichen Brandschutzordnungen
- Durchführung von Brandschutzübungen
- Brandschutzaufklärung
- Brandschutz in Wohnstätten
5. Beratungsstelle für Planungsbüros, Architekten und Dritte zu Fragen von:
- baulichen Maßnahmen
- anlagentechnischen Brandschutzmaßnahmen, wie Brandmelde- und Rauchabzugsanlagen, Wandhydranten und Steigleitungen, stationäre Löschanlagen
- organisatorischen Brandschutzmaßnahmen
- Stellungnahme zur Abweichung oder Erleichterung von Brandschutzvorschriften im Rahmen der Beurteilung im Einzelfall
- Auswertung von Schadensereignissen und Ableitung von Maßnahmen des vorbeugenden Brandschutzes